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Käufer hat nicht gezahlt: Fall geschlossen aber die Auktion bleibt offen?

Guten Morgen,

 

nachdem ein Käufer den ersteigerten Artikel nicht gezahlt hat, habe ich einen Fall eröffnet - ihm ein paar Tage Zeit gelassen und ihn nun geschlossen um die Provision zurückzubekommen. Zu meinem Erstaunen hat sich am Status der ursprünglichen Auktion aber nichts geändert?! Den Artikel habe ich inzwischen neu eingestellt. Was ist wenn der "alte" Käufer sich nun doch überlegt zu zahlen?

 

Viele Grüße

Mo

Akzeptiert Lösungen (1)

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Hallo!

 

@mo-2001  Hast du das auch gemacht? Denn sonst kann der "Käufer" doch noch ankommen.

 

Der Kaufvertrag muss zudem fristgerecht und schriftlich vom Verkäufer gegenüber dem Käufer für nichtig erklärt werden.Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist darf der Artikel wieder eingestellt werden.

 

Das kannst du über das Nachrichtensystem von ebay machen. 

 

Antworten (1)

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Moin, @mo-2001 

 

es gibt gesetzliche Erfüllungsfristen die man einhalten muss und die auch nicht verkürzt werden dürfen.

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html

 

 

Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.

Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.

Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

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