10-11-2023 09:47
10-11-2023 10:41
Moin, @boccadifragola das Sinnieren bringt doch nix.
Fakt ist bei unversicherten Sendungen: Hier greift der Käuferschutz wenn der Vk nicht glaubhaft die Sendung sowie die Zustellung nachweisen kann.
ebay fordert bei Falleröffnung wegen Nichterhalt beim Verkäufer beides an.
Kann dieser weder Sendungsverfolgung noch Zustellnachweis erbringen, greift der Käuferschutz.
10-11-2023 10:45
wow, ich bin schwer beeindruckt.... auf diese 10 Punkte ist außer dir noch niemand gekommen 😁
10-11-2023 10:53
@boccadifragola Hier stehen die wichtigen Tipps drin, was unversicherter Versand betrifft und wie man es besser machen kann und sollte.
https://community.ebay.de/t5/Versand/Unversicherter-Versand-ist-abhanden-gekommen/td-p/4761488
Warum ist es so schwer, wenn man einmal eine schlechte Erfahrung gemacht hat, es nicht einfach so zu machen, damit man als Verkäufer auf der sicheren Seite ist?
10-11-2023 11:22
Dass dich dein Fall da jetzt so belastet ...
Klar ärgert man sich, doch sollte man damit bei allem Ärger auch mal abschließen können.
Was nützt deine Aufzählung, die bringt niemanden weiter.
Weiter bringt einen nur eine versicherte/nachverfolgbare Versandart ab einem gewissen Preis, ab der persönlichen Schmerzgrenze, bei der man den möglichen Totalverlust nicht mehr hinnehmen will.
10-11-2023 11:56
Klar doch! TE hat einen Fehler gemacht, aber anstatt diesen einzusehen muss man was weiß ich wieviele Threads noch öffnen und darauf rumreiten.
10-11-2023 12:37
10-11-2023 12:47
Ja, dann geht doch vor Gericht und lass die AGB von ebay checken. Das was dann herauskommt hat Hand und Fuß und ist rechtlich verwertbar.
Aber denke nicht, dass sich ebay nicht vor der Veröffnetlichung seiner AGB nach allen Seiten abgesichert hat und diese aufs genaueste vorab gecheckt wurden.
10-11-2023 12:53 - bearbeitet 10-11-2023 12:57
Dafür findet man in vielen AGB oftmals eine salvatorische Klausel.
Bei ebay ist das in den AGB §11, Absatz 4
Alternative Erklärungen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel
oder hier:
https://www.lexoffice.de/lexikon/salvatorische-klausel/
Das deshalb ist auch das, was in den ebay-AGB steht nicht Gesetz, nur weil man dem irgendwann mal zugestimmt hat.
10-11-2023 13:05
@boccadifragola schrieb:
Liebe eBay – community,
Danke für all die Tipps und konstruktiven Kritiken. Bezüglich AGBs möchte ich abschließend eine kleine Anekdote zum besten geben:
Ich war einmal 1-monatiger Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, sprich: ich fuhr mit einer Monatskarte Bus und Straßenbahn. Am Tage des Ablaufs dieser Monatskarte, um genau zu sein 2 Stunden vor Ablauf jener Monatskarte, befand ich mich in einer Straßenbahn und wurde auf einen gültigen Fahrausweis kontrolliert.
Die Kontrolleurin sah sich meine Monatskarte an und bezichtigte mich des Schwarzfahrens. Ich dachte: Wie jetzt? Die Monatskarte ist am 10.5. um 14:30 Uhr entwertet worden und gilt bis zum 10.5 des Folgemonats 14:30 Uhr. Sie meinte: nein, das ist falsch, die Monatskarte liefe schon um 12:30 Uhr - also 2 Stunden früher als gedacht - aus, und ich könne dies in den AGBs, die in der Zentrale dieser Verkehrsbetriebe aushängen, nachlesen.
Ich schaute mir die Monatskarte noch einmal genauer an und stellte fest, dass darauf stand: Monatskarte - es stand nicht darauf, Monatskarte minus 2 Stunden.
Gut, ich gab ihr meine Personalien und harrte der Dinge, selbstverständlich ohne 60 € zu zahlen.
Eines Tages bekam ich Post von einem Inkassobüro, an welches die Verkehrsbetriebe meine Angelegenheit verkauft hatten - auch hier reagierte ich nicht - und bekam schließlich Post vom Gericht, welchem ich die Angelegenheit schilderte.
Im Ergebnis wurde diese AGB-Klausel, wonach ein Monat beispielsweise nicht 31 Tage, sondern nur 30 Tage und 22 Stunden hat, für nichtig erklärt. Ich musste also keine inzwischen 260 € bezahlen.
Danke
Tagchen @boccadifragola
Ich habe eine stille Leidenschaft für hinkende Vergleiche.
Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen AGB an sich und der Auslegung und Interpretation übereifriger Angestellter.
10-11-2023 13:33
10-11-2023 13:36 - bearbeitet 10-11-2023 13:38
@boccadifragola schrieb:
Liebe eBay – community,
Danke für all die Tipps und konstruktiven Kritiken. Bezüglich AGBs möchte ich abschließend eine kleine Anekdote zum besten geben:
Ich war einmal 1-monatiger Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, sprich: ich fuhr mit einer Monatskarte Bus und Straßenbahn. Am Tage des Ablaufs dieser Monatskarte, um genau zu sein 2 Stunden vor Ablauf jener Monatskarte, befand ich mich in einer Straßenbahn und wurde auf einen gültigen Fahrausweis kontrolliert.
Die Kontrolleurin sah sich meine Monatskarte an und bezichtigte mich des Schwarzfahrens. Ich dachte: Wie jetzt? Die Monatskarte ist am 10.5. um 14:30 Uhr entwertet worden und gilt bis zum 10.5 des Folgemonats 14:30 Uhr. Sie meinte: nein, das ist falsch, die Monatskarte liefe schon um 12:30 Uhr - also 2 Stunden früher als gedacht - aus, und ich könne dies in den AGBs, die in der Zentrale dieser Verkehrsbetriebe aushängen, nachlesen.
Ich schaute mir die Monatskarte noch einmal genauer an und stellte fest, dass darauf stand: Monatskarte - es stand nicht darauf, Monatskarte minus 2 Stunden.
Gut, ich gab ihr meine Personalien und harrte der Dinge, selbstverständlich ohne 60 € zu zahlen.
Eines Tages bekam ich Post von einem Inkassobüro, an welches die Verkehrsbetriebe meine Angelegenheit verkauft hatten - auch hier reagierte ich nicht - und bekam schließlich Post vom Gericht, welchem ich die Angelegenheit schilderte.
Im Ergebnis wurde diese AGB-Klausel, wonach ein Monat beispielsweise nicht 31 Tage, sondern nur 30 Tage und 22 Stunden hat, für nichtig erklärt. Ich musste also keine inzwischen 260 € bezahlen.
Danke
hmmmmm...daß dein Vergleich hinkt, wurde dir ja schon geschrieben...
ich muß allerdings ergänzen, daß ich diese Story schlecht glauben kann.
Ich fahre seit über 30 Jahren fast ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und
Bahn und habe noch nie was von einer Monatskarte gehört, die eine wie von dir geschilderte
Gültigkeitsdauer hätte... über 2 Kalendermonate hinweg....😎
Ich kenne das nur so:
Eine Monatskarte gilt immer für einen Kalendermonat und ist bis 12:00 des ersten
Werktags im Folgemonat gültig.
...und bitte...es gibt keine AGB´s
10-11-2023 13:56
@Anonymous schrieb:Tagchen @boccadifragola
Ich habe eine stille Leidenschaft für hinkende Vergleiche.
Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen AGB an sich und der Auslegung und Interpretation übereifriger Angestellter.
Hallo @Anonymous ,
TE wollte doch zum Abschluss nur mal zu Ausdruck bringen, dass er erfolgreich eine juristische
Auseinandersetzung für sich verbuchen konnte.
Ich bin überzeugt, dass wir, wann auch immer, in seinem Fall keine Erfolgsmeldung in Form
eines abschließend rechtskräftigen Urteils (natürlich mit Aktenzeichen) vernehmen werden.
Wenn eBay eines ganz sicher hat: eine juristisch sehr gut aufgestellte Fakultät.
Die Meinung über die anderen Abteilungen überlasse ich hier mal jedem selbst.
Hier wurden ja schon recht häufig eventuelle Rechtsbrüche thematisiert.
Haben diese Initiatoren hier jemals wieder belastbare Fakten geliefert?
Meiner Vernehmung nach: nein.
Und lustig ist auch immer wieder, wenn TE's glauben hier etwas abschließen zu können.
10-11-2023 14:03
Tagchen @sinmarfi
Na ja, wenn ich mir so gewisse Dinge ansehe, bezweifle ich das schon irgendwie, dass da alles so gut aufgestellt ist.
Aber für die derzeit herrschenden Rahmenbedingungen mit Blick auf Behörden und abmahnenden Konkurrenz passt das schon.
Ist wie im Straßenverkehr: Wenn man weiß, dass kaum jemand unterwegs ist, der Knöllchen schreibt oder Geschwindigkeiten misst, nimmt die Zahl der Falschparker und Raser eben zu.
10-11-2023 14:14
@perfect-sally schrieb:Aber denke nicht, dass sich ebay nicht vor der Veröffnetlichung seiner AGB nach allen Seiten abgesichert hat und diese aufs genaueste vorab gecheckt wurden.
Wenn ich mir die "Leistungen" von eBay der letzten 5-10 Jahre so anschaue, bin ich mir da nicht so sicher. Ich halte eBay für unfähig und/oder dreist genug, auch rechtlich nicht haltbare AGB aufzustellen.
10-11-2023 14:23
@perfect-sally schrieb:Ja, dann geht doch vor Gericht und lass die AGB von ebay checken. Das was dann herauskommt hat Hand und Fuß und ist rechtlich verwertbar.
Aber denke nicht, dass sich ebay nicht vor der Veröffnetlichung seiner AGB nach allen Seiten abgesichert hat und diese aufs genaueste vorab gecheckt wurden.
Also, ich denke schon, daß da einiges angreifbar wäre...ich erinnere nur an die Geschichte mit
der zusätzlichen Mehrwertsteuer auf den Anzeigentarif für Privatverkäufer, die nicht wirklich sichtbar kommuniziert wird.
Nur wehren sich vermutlich viel zu wenige Verbraucher!
10-11-2023 14:27
10-11-2023 18:17
Ich habe da gerade einen Satz gelesen:
Zitat: "Wenn eBay eines ganz sicher hat: eine juristisch sehr gut aufgestellte Fakultät.".
Die Ärzte werden Stunden brauchen, um mir das Grinsen aus dem Gesicht zu entfernen.
10-11-2023 18:35
Hier auch mal ein Beispiel:
Die tägliche Zensur beim Versand von E-Mails an den E-Mail-Alias mit z.B. Rechnung, Widerrufsbelehrung, Batterieverordnung etc.
Dazu gibt es z. B. vom Oberlandesgericht Karlsruhe folgendes Urteil (1 WS 152/04) bezieht sich auf die Verletzung des Post- und Briefgehmeinisses, wenn "elektronische Briefe" technisch ausgefiltert werden.
Den Artikel gibt es bei der Süddeutschen Zeitung zu lesen:
10-11-2023 19:24 - bearbeitet 10-11-2023 19:24
@dmary56 schrieb:
@perfect-sally schrieb:Ja, dann geht doch vor Gericht und lass die AGB von ebay checken. Das was dann herauskommt hat Hand und Fuß und ist rechtlich verwertbar.
Aber denke nicht, dass sich ebay nicht vor der Veröffnetlichung seiner AGB nach allen Seiten abgesichert hat und diese aufs genaueste vorab gecheckt wurden.
Also, ich denke schon, daß da einiges angreifbar wäre...ich erinnere nur an die Geschichte mit
der zusätzlichen Mehrwertsteuer auf den Anzeigentarif für Privatverkäufer, die nicht wirklich sichtbar kommuniziert wird.
Nur wehren sich vermutlich viel zu wenige Verbraucher!
Hast du es mal gemeldet?
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/