07-10-2023 21:36
Kontaktaufnahme zu beiden Kunden mit Entschuldigung und jeweiliger Zusendung von höherem Geldbetrag zwecks Rückversand ist erfolgt. 1. Kd.hat seine falsch erhaltene Ware sofort an den richtigen Empfänger weiterverschickt. Der 2. Kd. hat NIE reagiert, hat jetzt aber seinen richtigen Artikel nachweislich erhalten! Den falsch erhaltenen, hochwertigeren Artikel + das Geld für den Rückversand hat 2. Kd. einfach einbehalten. Die Tel.nr. ist auch falsch und 2. Kd. nicht erreichbar. Trotz diverser Anschreiben und Bitten um Reaktion oder Rückversand erfolgt keine Antwort vom 2. Kd..
Dem 1. Kd. habe ich den Betrag für den nicht erhaltenen Artikel selbstverständlich sofort rückerstattet.
Habe vor über 2 Wochen Ebay den Fall gemeldet/geschildert. Hätte gern den Artikel zurück, bzw. das Geld dafür. Weiss jemand, wie die Chancen dafür stehen?
Ob Ebay Möglichkeiten hat, etwas auszurichten? Vielen Dank für eine Antwort.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
08-10-2023 09:27
@Anonymous schrieb:
Dann würde ich den Kandidaten eine Anzeige wegen Unterschlagung ankündigen und auch durchziehen!
Ich würde es vielleicht so machen, ihm schreiben, dass ich zwei Sendungsverfolgungen habe, die ihn als Empfänger ausweisen und um Rückgabe des letzten Paketes bitten, er hat ja nur ein Teil bezahlt.
Man könnte auch davon ausgehen, dass die Teile jemand aus der Familie angenommen hat, weil der Käufer vielleicht gar nicht da ist. Vielleicht deshalb keine Reaktion bisher.
Und das ganze würde ich per Postbrief machen.
Und wenn dann nichts kommt, dann deinem Rat folgen.😁
07-10-2023 21:39
Ebay ist kein Erfüllungsgehilfe für die Fehler Anderer. Das musst du schon selbst klären, zur Not mit anwaltlicher Hilfe.
07-10-2023 21:53
Du hättest gar nicht die Daten des jeweiligen anderen Käufers weitergeben dürfen. Rückversand an dich und dann neu korrekt adressiert an die beiden Käufer versenden.
Mehrkosten zu deinen Lasten, erneute Sendungsnummer hochladen, so hätte es laufen müssen
07-10-2023 21:56 - bearbeitet 07-10-2023 21:56
Tagchen @x1vision
Wenn du den Telefonsupport kontaktierst, mag es so sein, dass die nochmal eine Nachricht an den Käufer senden, aber sanktionieren werden sie ihn sicher nicht.
Da bleibt dir leider nur ein privates Forderungsmanagement.
Im Übrigen: Die Datenweitergabe ist eigentlich nur in Ordnung, wenn du dir vorher von beiden Beteiligten das Okay holst.
07-10-2023 22:01
Danke für die Antwort.
Der 1. Kd. hat den direkten Austausch von sich aus vorgeschlagen und wünschte auch vom 2. Kd. die direkte Zusendung zu seiner Anschrift.
07-10-2023 22:13
Ja, ich finde das an sich auch sehr pragmatisch. Hättest du den zweiten Käufer vorher dazu gefragt und seine Antwort abgewartet...
Manchmal wundert man sich über solche Leute....einfach nun beide Artikel zu behalten... wirklich daneben.
07-10-2023 22:19
Das mit der Weitergabe der Adressen ist nicht so doll.
Und einfach die falsch gelieferte Ware zu behalten...das ist voll daneben.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du beiden Geld für den Weiterversand zukommen lassen. War das versicherter Versand oder unversichert, ohne Sendungsverfolgung?
07-10-2023 23:00
Danke für die Antwort. Ich versende immer nur mit Sendungsverfolgung. Der 1. Kd. hat dies zum 2. Kd. auch getan, mit anderem Versanddienstleister. Ich habe Fotos des Labels erhalten. Ist also alles nachvollziehbar.
08-10-2023 01:12
08-10-2023 09:27
@Anonymous schrieb:
Dann würde ich den Kandidaten eine Anzeige wegen Unterschlagung ankündigen und auch durchziehen!
Ich würde es vielleicht so machen, ihm schreiben, dass ich zwei Sendungsverfolgungen habe, die ihn als Empfänger ausweisen und um Rückgabe des letzten Paketes bitten, er hat ja nur ein Teil bezahlt.
Man könnte auch davon ausgehen, dass die Teile jemand aus der Familie angenommen hat, weil der Käufer vielleicht gar nicht da ist. Vielleicht deshalb keine Reaktion bisher.
Und das ganze würde ich per Postbrief machen.
Und wenn dann nichts kommt, dann deinem Rat folgen.😁
08-10-2023 10:14
Ich bedanke mich ganz herzlich für alle Antworten, die mir gerade neue Wege aufzeigen. Ich habe Fehler gemacht und daraus gelernt.
Das Geld für den Rückversand hatte ich per Briefpost mit Anschreiben geschickt, habe davon auch Fotos gemacht. Der 2. Kd. nutzt diesen Account nur für hunderte Ankäufe. Das "falsche" Paket wurde an den 2. Kd. als Original-Empfänger zugestellt. Schon seltsam, warum keine Reaktion erfolgt.
Ich warte eigentlich noch auf eine Rückantwort von Ebay, habe nur " Wir prüfen Ihre Meldung". Danach würde ich , wie vorgeschlagen, mit Brief und Anzeige reagieren.
Leider trennen mich ca. 3 Stunden mit dem Auto, sonst würde ich den Artikel persönlich zurückfordern.
08-10-2023 10:43
@x1vision Mit dem Original Empfänger ist das so eine Sache. Wenn mein Partner was entgegennimmt, was auf meinen Namen geht, dann steht bei DHL auch oft Orig. Empf. da.
Mich macht an der Sache eines stutzig, wenn man was falsches bekommt, dann wendet man sich doch umgehend an den Verkäufer und das ist ja anscheinend nicht geschehen. Oder derjenige bekommt soviel, dass es ihm nicht auffällt. Einiges ist möglich.
Das was du gemacht hast, dass hatte ich vor einigen Jahren auch als Käufer und nach Absprache mit beiden Käufern wurden dann die Sendungen vom jeweiligen Käufer an den anderen geschickt. Das war lange vor der neuen Abwicklung der Zahlungen an ebay, aber heutzutage würde ich es immer anders machen.
Vielleicht ergibt sich für dich ja noch was positives vom zweiten Käufer.
08-10-2023 10:49
Vielen Dank für die Antwort. Und ich dachte, Original ist Original-Empfänger....
08-10-2023 10:56
Hallo @x1vision
Falls sich der Fall länger hinziehen sollte, umbedingt die Sendungsverfolgungen von DHL sicher speichern.
Die sind nicht ewig abrufbar.
Ob Ebay Möglichkeiten hat, etwas auszurichten?
Was sollte Ebay da ausrichten?
Die fahren nicht zu Käufer 2 hin und holen deinen Artikel ab.
Die können den vielleicht noch anschreiben und das wars.
Weiss jemand, wie die Chancen dafür stehen?
Die stehen gut, wenn du etwas unternimmst.
ZB Anzeige wegen Unterschlagung.
Gleichzeitig oder vorher als Warnschuss Einschreiben Einwurf mit entsprechenden Forderungen starten, angemessne Fristsetzung zur Rücksendung der Ware oder Erstattung aller Kosten, Hinweis auf Hinzuziehung eines Anwaltes und die Anzeige bei der Polizei in Aussicht stellen, sollte das nicht fruchten.
Geht dann alles auf die Kappe des Käufers.
08-10-2023 11:02
@x1vision schrieb:Vielen Dank für die Antwort. Und ich dachte, Original ist Original-Empfänger....
@x1vision Seit Corona hat sich das- so empfinde ich das- verändert. Wer die Tür öffnet, der bekommt das Paket und es fragt keiner, ob man der Empfänger ist.
Bei uns fragt das keines der Versandunternehmen und wir bekommen von jedem im Laufe des Jahres was geliefert.
Das ist zumindest meine Erfahrung.
08-10-2023 11:06
Vielen Dank, ja, genauso werde ich es mit dem Warnschuss machen.
06-12-2023 17:51
Ich habe ebenfalls Artikel vertauscht.
1 .Kd hat was für 30€ bestellt aber leider was falsches für 8€ erhalten. Würde aber den falschen Artikel an mich zurück schicken.
2. Kd hat was für 8€ bestellt aber was für 30€ erhalten.
Habe zu beiden keine Sendungsnummer.
2. Kd hat innerhalb der letzten 4/5 Tage noch nicht geantwortet.
Was kann ich machen außer länger abwarten. Kann eBay da was machen oder habe ich aus schußlichkeit Pech gehabt.?
Mfg
06-12-2023 18:09
@cancer69893 Ich hätte jetzt keinen Schimmer, wie ebay dich da unterstützen könnte.
Aufpassen beim einpacken ist das A und O und wenn dir ein Fehler unterlaufen ist und der Käufer sich nicht meldet, dann spricht das schon mal nicht für ihn.
Wenn er sich tot stellt, dann wird dir nicht anderes übrig bleiben, als dem 1. Käufer sein Geld zurückzugeben.
Dass das Versehen jetzt passiert ist, da wirst du jetzt allein mit klarkommen müssen.
Und eben in Zukunft ganz genau aufpassen.
Und setze Käufer 2 auf deine Sperrliste. Ich habe nichts für Leute übrig, die aus einem Fehler von anderen ihren Vorteil ziehen wollen.