24-09-2016 20:31
Ist es nach EU-Recht nicht so, dass ein Verbraucher durchaus im eigenen Land eine Klage einreichen kann, auch bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen, dann wenn der Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat?!
Genau das ist doch der Fall wenn Ware über Ebay.de angeboten wird !