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Sollte ich einen Artikel zurücksenden auch wenn der Verkäufer nicht damit einverstanden ist?

Moin,

Ebay hat in dem Fall entschieden ich solle zurückschicken. Der Verkäufer meldet sich aber nicht mehr. Habe gelesen das Verkäufer ansonsten eine Rücksendenummer verschicken und damit auch die Kosten übernehmen. Handelt sich um 1150€ Notebook.

Bekomme ich das Geld dann von PayPal oder Ebay zurück wenn der Verkäufer das Paket nicht annimmt oder annimmt und dann  aber selber nicht zahlen will?

Käuferschutz und mit PayPal bezahlt.

Danke

 

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@bataplummy  schrieb:

Moin,

Ebay hat in dem Fall entschieden ich solle zurückschicken. Der Verkäufer meldet sich aber nicht mehr. Habe gelesen das Verkäufer ansonsten eine Rücksendenummer verschicken und damit auch die Kosten übernehmen. Handelt sich um 1150€ Notebook.

Bekomme ich das Geld dann von PayPal oder Ebay zurück wenn der Verkäufer das Paket nicht annimmt oder annimmt und dann  aber selber nicht zahlen will?

Käuferschutz und mit PayPal bezahlt.

Danke

 


Tagchen @bataplummy 

 

Vielleicht kann man es noch einfacher für dich formulieren.

Wenn man Zahlungmethoden anbietet, die dazu führen, dass die Deals vom Käuferschutz abgedeckt sind, heißt das, der Käufer kann zwei Arten von Fällen öffnen.

1. Wegen Nichterhalt der Ware. Das kann ein Verkäufer einigermaßen absichern, indem er sendungsverfolgt an die bei Paypal hinterlegte Anschrift versendet.

2. Wegen eines angeblich oder tatsächlich von der Beschreibung abweichenden Artikels. Eigentlich definiert EBay das inzwischen noch enger: "Sie haben den falschen Artikel erhalten oder der erhaltene Artikel ist defekt oder beschädigt."

 

Davon ist eigentlich schon mal nicht der Fall abgedeckt, dass ein Käufer glaubt, er kauft bei "Wünsch dir was" oder "Ich denk mir das mal so"...

Aber EBay kann nicht überprüfen, ob etwas wirklich defekt ist oder nicht. Klar. Haben die Ware nicht vor sich.

Früher und wohl noch immer mal, verlangt dann ein Mitarbeiter im Fall ein Gutachten über den Fehler. Aber das dürfte nun weniger werden.

EBay hat auch den Missbrauch des Rückgabeprozesses verboten. Ausdrücklich nicht erlaubt ist z.B. "Fälschlicherweise behaupten, dass ein Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht"

Aber auch das steht nur da, hat keinerlei Wirkung innerhalb EBays bei privatem Verkauf.

 

In einer idealen Welt, wie sie bei EBay natürlich besteht, haben K nie überzogene oder falsche Vorstellungen und sind alle Verkäufer ehrlich. VK sind natürlich auch zufrieden, wenn sie den Artikel zurückbekommen, weil sie ihn falsch beschrieben haben und deshalb zahlen sie mit Freuden den Rückversand.

 

Dein VK ist aber nicht damit zufrieden. Deshalb gibt es auch kein Etikett. Vielleicht ist er dumm genug, den Artikel nicht anzunehmen. Vielleicht erwartet EBay aber auch für eine Erstattung in der Höhe, dass der Artikel wirklich und nachweislich an den VK übergeben wurde. Wer weiß das schon so genau?

 

Was der VK dann unabhängig von EBay macht, wenn er sich einfach mal ans BGB und nicht an die Wunschkonzert-Welt von EBay halten möchte, bleibt dann abzuwarten.

 

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