16-02-2021 14:03
Hallo liebe Ebayer,
ich habe folgendes Problem...
Ich habe im Dezember über Ebay bei einem größeren Händler einen Monitor Samsung G9 im gebrauchten aber neuwertigen Zustand gekauft. Ein Rückläufer quasi.
Dadurch das es ein gewerblicher Händler mit einem überregional bekannten Namen ist, bin ich erst das Risiko eines "Gebraucht Kaufes " eingegangen...
Zitat Artikelbeschreibung:
Es handelt sich um ein Rückläufer mit entsiegelter Originalverpackung mit voller Herstellergarantie.
Zustand: Die Verpackung ist an den Ecken leicht beschädigt.
Zusätzlich habe ich noch diese Allianz Assistance Versicherung abgeschlossen...
Monitor kam an- und ich habe mehrere senkrechte Balken Pixelfehler feststellen müssen.
Nach Rückfrage beim Händler und einigem Hin und Her habe ich mich ausdrücklich gegen eine Rückerstattung und für eine Reparatur beim Hersteller entschieden.
Nach etwa 4 Wochen meldet sich nun der Händler zurück, mit der folgenden Information:
Laut des Herstellers ist das Gerät leider irreparabel und wir haben das Geld dafür zurückbekommen.
Daher kann ich Ihnen das Geld nun auf Ihr PayPal-Konto zurückführen.
Dies ist nun der Fall, den ich ja nicht haben wollte...
Meine Frage wäre-
Habe ich ein Recht auf einen wie in der Artikelbeschreibung erklärten Ware?
Oder ist der gewerbliche Verkäufer mit der Rückerstattung des Kaufbetrages raus aus der Nummer...
Ich bekomme für den Kaufbetrag z.Zt. kein vergleichbares Produkt.
Wie funktioniert diese "Versicherung"- scheint ja auch nicht ganz unumstritten zu sein, wenn man das mal googelt...
Wenn ich das Geld zurück bekommen habe, ist für die doch sicherlich auch der Fall abgeschlossen.
Meiner Meinung nach, kann es doch nicht sein, dass ein gewerblicher Händler mit solchen Geschäftsgebaren auf der sicheren Seite ist...
Beste Grüße Steffen
Tagchen @tischlerei-schwarz
Du bist als gewerblicher Verkäufer angemeldet. Wenn du mit diesem Account kaufst, musst du dich schon mal von einigen Rechten als Verbraucher verabschieden.
Dennoch hast du natürlich ein Anrecht auf Ware, die so ist, wie beschrieben. Als Gewerblicher musst du direkt bei Übergabe den Artikel prüfen... das weißt du aber sicher schon.
Ob der Händler verpflichtet wäre, dir einen intakten Monitor zu senden, ist von ein paar Faktoren abhängig.
Wenn es hier eine Stückschuld ist, er also nicht auf weitere Rückläufer dieses Monitors in intaktem Zustand zugreifen kann
und die Reparatur gescheitert ist, liegt der Rücktritt einfach sehr nahe.
Ob dir daraus Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sind, müsstest du von Anwalt klären lassen. Zum Beispiel bezüglich eines Ersatzkaufes und Mehrkosten.
Was die Assistance angeht... beim nächsten Kauf mal die zwei Seiten Kleingedrucktes wirklich durchlesen!!!
Da wirst du bestimmt Lauferei haben, von denen jetzt irgendwas zu sehen.
Für EBay ist das Thema durch, wenn der VK den Kaufbetrag erstattet.
Da bin ich ganz bei Dir...
Klar ist die uneindeutige und sicherlich auch falsche Artikelbeschreibung der Ursprung allen Übels, aber wenn ich nicht auf einen großen Händler vertrauen kann, wen dann?
Da bin ich nicht besser aufgehoben als bei privaten Verkäufern auf ebay Kleinanzeigen...
Rückläufer sind in heutiger Zeit eine normale Sache- ich bin auch gegen diese Wegwerfgesellschaft und habe gedacht das kann man machen...
Irgendetwas ist da richtig faul, ich kann mir nicht vorstellen, das Samsung bei einem Garantiefall solche Maschen abzieht. Nicht zu reparieren - das geht dann sicherlich ganz schnell...
Naja ist jedenfalls keine Werbung für den Händler...
Wird sicherlich meine erste negative Bewertung überhaupt!
Gruß Steffen
@tischlerei-schwarz schrieb:Hallo liebe Ebayer,
Meiner Meinung nach, kann es doch nicht sein, dass ein gewerblicher Händler mit solchen Geschäftsgebaren auf der sicheren Seite ist...
Beste Grüße Steffen
Was zum gewerblichen account geschrieben wurde stimmt!
Außerdem ist bei einem bestimmten gebrauchten Gegenstadt kein Deckungskauf möglich, also erübrigt sich diese Frage!
Neue Sache gibt es nicht dafür und Reparatur geht nicht.
Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:
Fals du deswegen einen neuen Hausanschluss hast legen lassen, kannste ja den verlangen;-)
Vielleicht kann man sich mal bei der Versicherung erkundigen, was noch möglich ist...wurde ein Schaden gemeldet?