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Ich habe am 14.5.20 Bücher für  75 € ersteigert  und per Überweisung bezahlt. Der Verkäufer lieferte nicht. Als ich das Problem bei Ebay meldete wurde mir angeboten, dem Verkäufer eine Frage zum Versand zu stellen. Doch auf diese Frage keine Reaktion. Habe es nochmals versucht. Keine Reaktion des Verkäufers. Ebay erinnerte mich zwischendurch mal  wieder an das noch offene Problem und bot wieder an, an den Verkäufer eine Frage zu stellen. Der scheint abgetaucht zu sein. Er bietet aber weiterhin 268 Artikel an.

Mit Ebay kann ich keinen Kontakt aufnehmen, auch um zu erwirken, dass dieser Betrüger entlich gesperrt wird. In 3 Tagen schließt Ebay vsl. dieses Problem und der Verkäufer kann weitermachen.

Wie kann ich bei Ebay die Sperrung  dieses Verkäufers erwirken?

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Tagchen @benediktfirst 

 

Früher konnte man einen Problemfall öffnen und auch bei Überweisung an EBay übergeben. Was die dann damit gemacht haben, weiß ich nicht, aber man konnte den Eindruck haben, eine bestimmte Anzahl solcher Fälle führte zu Sanktionen oder sogar zum Ausschluss.

Heute ist es so, dass eine Fallöffnung bei Kaufpreiszahlung per Überweisung in eine sinnlose Endlosschleife führt. Es wäre doch ehrlicher von EBay, wenn man dem Kunden gleich mitteilt, dass eine Fallöffnung so zu nichts führen wird. Dann müssten viele Leute nicht ihre Zeit damit verschwenden und sogar noch den Eindruck haben, sie würden irgendwas falsch machen.

 

Wenn man nicht per Überweisung bezahlt, sondern über Paypal ist es aktuell aber auch nicht so rosig. Ganz besonders dann nicht, wenn Verkäufer sehr viel Umsatz machen und somit einen besonderen Schutz durch EBay zu genießen scheinen. Wie oft liest man denn hier, dass Verkäufer zwar versichern, dem Käufer einen Rücksendeschein zur Verfügung zu stellen, wenn die geschickte Ware fehlerhaft ist, dieser dann aber nicht kommt?

Wie oft liest man inzwischen, dass negative Bewertungen gelöscht werden?

Das merkt man dann auch an der Serviceleistung. Meine letzten beiden Lieferungen von "Großen": Eine unvollständig, eine teildefekt.

Ein unerfahrener Nutzer bleibt womöglich auf Rücksendekosten sitzen, wenn der VK schon keinen Ersatz schickt. Ob eine negative Bewertung stehenbleiben würde, darf bezweifelt werden.

 

Ich würde dem Verkäufer schriftlich eine datierte Frist zur Lieferung setzen und für den Fall, dass er weiterhin nicht liefert, einen Rücktritt vom Vertrag ankündigen. Wenn man dann die Erstattung anmahnt und noch immer nichts kommt, kann man ein Mahnverfahren einleiten, dessen Kosten man sich dann von ihm wiederholen kann. Das würde ich ihm so auch mal vorrechnen.

Ein paar Formalitäten sind dabei zwar zu beachten, aber so richtig schwer ist das nicht.

Der Verkäufer hat auch ein FB Profil. Wenn du das selbst nicht nutzt, vielleicht ein Familienmitglied, das ihn auch darüber mal kontaktieren könnte.

@benediktfirst 

 

der VK hatte Paypal als Zahlungsmöglichkeit angeboten - das hast Du nicht genutzt!

 

Eine Sperre kannst Du allein überhaupt nicht auslösen - was soll dieser Nonsens?

 

Halte Dich also an den Bankkonto-Inhaber - der hat Deine Kohle:

 

notfalls zivilrechtliche Schritte einleiten - Ebay hiflt Dir bei der Überweisung nicht weiter!

 

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@benediktfirst  schrieb:

Ich habe am 14.5.20 Bücher für  75 € ersteigert  und per Überweisung bezahlt. Der Verkäufer lieferte nicht. Als ich das Problem bei Ebay meldete wurde mir angeboten, dem Verkäufer eine Frage zum Versand zu stellen. Doch auf diese Frage keine Reaktion. Habe es nochmals versucht. Keine Reaktion des Verkäufers. Ebay erinnerte mich zwischendurch mal  wieder an das noch offene Problem und bot wieder an, an den Verkäufer eine Frage zu stellen. Der scheint abgetaucht zu sein. Er bietet aber weiterhin 268 Artikel an.

Mit Ebay kann ich keinen Kontakt aufnehmen, auch um zu erwirken, dass dieser Betrüger entlich gesperrt wird. In 3 Tagen schließt Ebay vsl. dieses Problem und der Verkäufer kann weitermachen.

Wie kann ich bei Ebay die Sperrung  dieses Verkäufers erwirken?


Gar nicht, bzw. wenn er jede Menge rote BW bekommt, viele Fälle offen sind/ waren oder sofort, wenn er sich erdreisten würde, die Gebühren nicht zu bezahlen!

 

Bei Überweisung bist du auf dich gestellt. Du hast die Adresse und die Bankdaten:

 

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

 

https://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm

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