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Entstehen zusätzliche Kosten (z.B. Zollgebühren) bei einer Ersteigerung eines Artikels aus INDIEN?

Hallo!

 

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Entstehen zusätzliche Kosten (z.B. Zollgebühren) bei einer Ersteigerung eines Artikels aus INDIEN? Der Verkäufer hat "free shipping" nach Deutschland in seiner Anzeige inseriert.

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Hallo @armemama 

 

Da Indien ein Nicht-EU-Staat ist, gelten die entsprechenden Grenzen. Ist der Warenwert unter 22 Euro, fällt bei richtiger Deklaration und korrekter Ware nichts an. Die Portokosten müssen inklusive sein.

Bei Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Die entspricht der Mehrwertsteuer. Sind die Waren teurer als 150 Euro, fällt Zoll an. Verbrauchssteuern können abhängig von der Ware auch anfallen.

Manchmal kommen Händler auf die Idee, eine Warensendung als Geschenk zu kennzeichnen und nicht ordentlich zu deklarieren. Das sieht der Zoll nicht so gern. Fällt die Post dann auf, kann es auch mal Stress geben. Das kann auch passieren, wenn man irgendwas einführt, was man nicht einführen darf.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @armemama 

 

Das kann man pauschal nicht beantworten.

 

Es kommt darauf an was du kaufst und wie teuer das ist.

 

https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

 

"free shipping" bedeutet nur das der Verkäufer Kostenlos versendet.

 

Aus Indien ist das aber auch ungewöhnlich.

Antworten (1)

Antworten (1)

@armemama 

 

nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer!

 

Wenn Du Pech hast darf der Artikel ggf. gar nicht eingeführt werden - der Zoll beschlagnahmt diesen und stellt Dir die Kosten der Vernichtung noch in Rechnung....

 

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