19-09-2014 12:17
Im Moment habe ich Ohrstöpsel im Verkauf, die national nicht gefragt sind, dafür aber wohl international. Internationalen Versand möchte ich nicht anbieten, würde dem K aber gerne die Abholung anbieten. Folgende Frage ergibt sich für mich hieraus:
Ich habe in der Vergangenheit immer mal wieder die Empfehlung gelesen, das Kreuzchen für eine Abholung zu entfernen, wenn man den internationalen Versand als Verkäufer nicht anbieten möchte, weil der K es damit irgendwie umgehen könnte.
Irgendwie ist mir in Erinnerung, dass ein internationaler Käufer dann eine Adresse in Dtl. hinterlegen könnte und das ein Problem darstellt...?
Könnt ihr mir kurz erklären, wo die Problematik und die genauen Zusammenhänge hier sind? Ich kann mir keinen Reim drauf machen.
DANKESCHÖN!