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Artikel nicht wie beschrieben. Verkäufer reagiert nicht

Hallo,

 

Ich habe den Artikel 380707179898 am 21.6 ersteigert. Am 14.7 stellte ich fest, dass das Gerät nicht als Routenplaner zu verwenden ist, weil bei einer hochgeladene Route immer der Routenmittelpunkt aber nicht der aktuelle Standpunkt angezeigt wird.

Das habe ich dem Verkäufer geschrieben, der 4 Wochen nicht reagiert hat.

Nach den 4 Wochen wollte ich den Käuferschutz in Anspruch nehmen, bekam aber die Mitteilung, dass die Frist abgelaufen ist.

Also kontaktierte ich wieder den Verkäufer, mit der Bitte das den Kauf rückgängig nu machen, ansonsten würde ich Ihn schlecht bewerten.

Nun reagierte er mit der Aussage, dass es für Käufer verboten ist eine schlechte Bewertung anzudrohen um eine Rückabwicklung zu erzwingen.

Ist das so?

Kann der Verkäufer rechtl- Schritte gegen mich einleiten, wenn ich Ihn nun schlecht bewerte?

Vielen Dank für Eure Antworten.

 

ingmasiebel

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hi,

 

mit der Bitte das den Kauf rückgängig nu machen, ansonsten würde ich Ihn schlecht bewerten.

Nun reagierte er mit der Aussage, dass es für Käufer verboten ist eine schlechte Bewertung anzudrohen um eine Rückabwicklung zu erzwingen.

Ist das so?

 

Ja, damit liegt der VK ebay-reglementarisch an sich richtig, dass man nicht mit einer negativen BW drohen sollte. Für eine Bewertungserpressung, für dass diese Regel gilt (typisch wäre hier "wenn sie mir keinen Preisnachlass geben, bewerte ich Sie schlecht"), reicht Deine "Drohung" jedoch nicht. 

 

Kann der Verkäufer rechtl- Schritte gegen mich einleiten, wenn ich Ihn nun schlecht bewerte?

 

Das Thema hat 2 voneinander untersch. Elemente: ebay-regel und zivilrechtliche Regel. Dü dürftest ihn freilich sachlich negativ bewerten. Du musst jedoch darauf aufpassen, keine unwahren Tatsachenbehauptungen bzw. Beleidigung oder Schmähkritik zu formulieren. Der VK könnte daraufhin Deine BW bei ebay melden, die ggf gelöscht werden könnte, da Du evtl. zuvor gegen ebay-Grundsatz verstossen hast. Rechtlich könnte er jedoch nicht gegen Dich vorgehen, vorausgesetzt nat. Deine BW ist inhaltlich nicht angreifbar (siehe oben)

 

Also kontaktierte ich wieder den Verkäufer, mit der Bitte das den Kauf rückgängig nu machen,

 

Das ist eine falsche Forderung bei einer Reklamation. Rückgaberecht (Widerruf) hast Du nur innerhalb der Widerrufsfrist, wobei Du die Rücksendekosten tragen müsstest. Der VK hat hier ein Nachbesserungsrecht (z.B. Austausch).

 

Ich würde den VK nochmals kontaktieren und in Bezug zu meiner am ... mitgeteilten Reklamation eine Datumsgenaue Frist zur Nachbesserung oder Rücknahme auffordern, andernfalls ich meine Forderung rechtlich durchsetzen lassen werde (Anwalt). Die Bewertung wäre für mich erst mal zweitrangig, damit bekomme ich auch nicht mein Geld zurück.

 

Einen Einstellungs- und Bedienungsfehler kannst Du definitiv ausschliessen?

 

 

 

 

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