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Dubioser Verkäufer

Ich habe heute beim Verkäufer einen Tragegurt für meine Spiegelreflexkamera gekauft. Der Verkäufer hat über 11.000 durchweg 100% positive Bewertungen und wurde von eBay als Top Verkäufer ausgezeichnet. Als mein Kauf nach 10 Minuten storniert wurde und ich folgende Mail vom Verkäufer sah, dachte ich, ich lese nicht richtig. 

 

**SV entfernt**

 

Ist es überhaupt erlaubt unbequeme Käufer einfach zu stornieren? Ich denke nicht dass eBay hier Maßnahmen ergreifen wird, da VK mit Top Bewertung und ich weiß ja auch warum: Er hat sich die Käufer, die ihn schlecht bewerten könnten, vom Hals geschafft.

 

Humbug ist außerdem, ich würde überwiegend negativ bewerten. Von 144 von mir abgegebenen Bewertungen waren gerade mal 3 negativ.

Gesamtes Thema betrachten

@radiofan98 

 

Tja, der Text ist ja nun den Löschmännchen zum Opfer gefallen.

Der Verkäufername jedoch ist nicht ganz unsichtbar, weshalb ich mir den mal angeschaut habe.

Gut so, dass die Löschmännchen nicht alles durchblicken.

 

Deshalb eben explizit nicht den von Dir benannten Verkäufer betreffend, der hat wirklich 'ne Top-Quote:

Kaum überarbeitete Bewertungen bei der Anzahl der Verkäufe, nix grau, nix rot.

So ein hervorragendes Profil bei der Masse an Bewertungen, das bekommt der garantiert nicht nur durch solch merkwürdiges Verhalten hin.

Da haben viele prominente Verkaufsnamen deutlich mehr andere Farben.

https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=newyork1353newyork&ftab=FeedbackAsSel...

 

Gewerbliches Handeln auf eBay sollte professionell durchgeführt werden.

Und nicht, wie ofmals zu beobachten, auf Flohmarkt-Niveau. Es gibt hier gew. Händler, die sind schlimmer als der einfachst gestrickte private Verkäufer.

 

Wäre es denn so unsachlich, hätte man die Bewertungen löschen lassen können.

Daher kann es keine Rolle spielen, wann Du wen und wie ungrün bewertet hast, solange es sachlich korrekt ist.

 

Jetzt aber zu Deinem Ärgernis:

 

Ein Verkäufer hat nur wenige Möglichkeiten einen Kauf abzubrechen, z.B.:

- Artikel nicht mehr verfügbar;

- Abbruch auf Käuferwunsch.

 

Alle anderen Gründe sollten ausscheiden.

 

Hat der Verkäufer den Artikel noch mehrmals aktiv im Angebot (jedenfalls sehe ich noch ausreichend und mehrfach vorhandene Tragegurte),

oder hast Du den Abbruch nicht angefragt,

dann rufe morgen nochmals den Kundenservice an und stelle das unmissverständlich klar.

 

Man kann zwar eine gewisse Käuferklientel pauschal von Käufen und Geboten ausschließen (zuviele gemeldete Nichtzahlerfälle, mehr als x Käufe in Zeitraum y),

aber nicht grundsatzkonform und rechtssicher einen bereits getätigten Kauf auf diese Art abbrechen, nur weil man eine ungrüne Bewertung befürchten könnte.

 

Das wäre höchst unprofessionell und schäbig,

wenn man denn nicht befürchten müsste, dass das eigene Angebote vielleicht doch nicht ganz so sauber wäre.

Sollte eine ungerechtfertigte Bewertung eintreffen, kann ein Verkäufer die u.U. immer noch löschen lassen.

 

Wenn ich mir nun die Artikel in der betreffenden Kategorie so ansehe,

hätte ich schon einen Verdacht, weshalb der nach Deinem Bewertungsprofil kalte Füße bekommt:

 

In der Artikelbezeichnung ("Titel") sind Markennamen wie Nikon, Canon, Sony, Leica aufgeführt, in den Artikelmerkmalen jedoch als "Markenlos" benannt.

Das ist Fremdware, evtl. selbst hergestellt oder billig bezogen, in Verwendung mit Markennamen.

Das kann und soll wohl einen Irrtum erzeugen und den Verkauf unrechtmäßig fördern.

Wäre wohl abmahnfähig.

 

https://www.ebay.de/sch/Tragegurte-Handschlaufen/64343/m.html?_ssn=newyork1353newyork

 

339.PNG340.PNG

 

 

 

 

Etwas ganz anderes wäre es jedoch, wenn es eine mir bislang unbekannte Vorgeschichte gibt. 

 

Szenario:

Sollte bei Euch schon mal ein Kaufgeschäft unter anderem Mitgliedsnamen von Dir gelaufen sein,

der Verkäufer Dich damals aufgrund eines Problemes mit Dir oder einer Deiner Bewertungen von weiteren Käufen ausgeschlossen haben,

und Du nun mit einem anderen Mitgliedskonto erneut bei ihm gekauft haben,

 

hätte er selbstverständlich das Recht den Kauf abzubrechen.

 

Denn diese Sperre bezieht sich auf die Person / u.U. den Haushalt hinter dem Mitgliedskonto,

mit all seinen anderen möglicherweise vorhandenen Mitgliedskonten.

Das Hausverbot gilt für Max Mustermann, egal ob mit blondem oder umgefärbtem Haar.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder