22-04-2017 12:05 - bearbeitet 23-04-2017 23:10
Bin auch auf einen gefakten USB-Stick reingefallen: Nur 3,5GB statt der (vom Controller gemeldeten und vom Verkäufer angegebenen 64GB). Kopiere ich mehr als 3,5GB auf den Stick, wird er sogar schreibgeschützt, was sich mit Windows-Bordmitteln nicht aufheben läßt.
Nach einigen ziemlich unfachlichen "Hinweisen" des Verkäufers hat dieser endlich in die Rücknahme eingewilligt und mir einen Hermes-Paketschein geschickt, den ich (lt. ebay!!!) bei der Einlieferung im Paketshop erstmal bezahlen muß und dann "Erstattung der Rückversandkosten mit dem Verkäufer vereinbaren" soll. Persönlich Rückgabe (der Laden ist bei mir "um die Ecke") verweigert der Verkäufer mit fadenscheinigen Gründen, ebenso die Bestätigung, daß er die Kosten des Rückversands übernimmt.
Ich habe nicht vor, dem schlechten Geld (Kaufpreis) noch gutes (Rückversand) hinterherzuwerfen, zumal in einigen Bewertugen diese Verkäufers erwähnt ist, daß er die Erstattung der Rückversandkosten verweigert hat.
Wie komme ich aus der Nummer raus? Für ebay ist der Fall so gut wie erledigt - der Verkäufer hat ja den Rücksendeschein geschickt. Aber "vereinbaren"??? Nach dem bisherigen Verlauf wird das ein weiterer Fall - wobei ich mir nicht sicher bin, daß ich den bei ebay oder paypal dann überhaupt noch aufmachen kann.
Hab' mir schon überlegt, den Einwurf des Sticks in den Briefkasten des Verkäufers von einem Zeugen filmen zu lassen. Aber dann habe ich das Problem, wie ich den Versand melden kann.
p. s.: Habe zu diesem Fall den Rückruf des ebay-Kundendienstes genutzt: Nach kurzer Erläuterung des Sachverhaltes habe ich "auf dem Kulanzwege" einen Retourenschein von ebay erhalten. Damit wurde zwar das BGB-widrige Verhalten des VK nicht gerügt/berichtigt, aber ich habe immerhin keinen Schaden. Bin gespannt, wann ich Kaufpreis und Versandkosten zurückbekomme.
In der Annahme, dass per PayPal bezahlt wurde, kannst Du folgendes tun:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/refunded-returns
Servus @nadennlos
Wenn ein bestimmter Fall geöffnet
und geschloßen worden ist,
kann man keinen neuen Fall dazu eröffnen.
Soweit ich weiß.
Ergänzung: Man konnte einen Fall umwidmen (von "nicht erhalten" zu "abweichender Artikel")
Wenn Du über Paypal gezahlt hast,
bleiben Dir in Deiner Situation zwei Möglichkeiten:
1. Einen abweichenden Artikel melden.
2. Eine Rückgabe anfragen.
Ein Rückgabeersuchen kann wie ein Widerruf gewertet werden.
Die Versandkosten trägt dann meistens der Käufer.
Darum mag für Ebay das Thema auch erledigt sein.
Bei einem abweichenden Artikel kollidieren BGB und AGB von Paypal.
Das BGB räumt dem Verbraucher zunächst ein Recht auf Nacherfüllung ein.
Das bedeutete in Deinem Fall,
daß Du vom Händler einen Stick mit wirklichen 64 GB verlangen könntest
und erst dann,
wenn er nicht nacherfüllen wollte,
vom Vertrag zurücktreten könntest.
Paypal stellt hier eine Abkürzung dar,
in der es meistens gleich um Rückabwicklung geht.
Paypal schützt also nur vor Totalausfall,
aber nicht zwingend vor dem Ärger mit den Rücksendekosten.
Eine Rückgabe im Laden ist übrigens auch gar nicht in Deinem Sinne.
Du mußt die Rückgabe nämlich nachweisen können,
damit Paypal erstattet.
Dieser Nachweis ist praktisch immer nur eine Sendungsnummer,
die nachverfolgbar ist.
Betrachte dann mal sein Impressum.
Du siehst den Namen ?
Gut.
Dann schau Dir mal seine Bewertungen als Käufer an.
Der Händler 3w-easycologne bewertet ihn mehrfach als tollen Kunden.
Betrachte nun das Impressum von 3w-easycologne.
Fällt Dir was auf ?
"Dein" Verkäufer hat außerdem noch Bewertungen als Käufer
von dem Händler easycologne-de.
Schaust Du Dir dort das Impressum an,
kommt Dir das vermutlich ebenfall bekannt vor.
Liebes Ebay,
wenn Euch bei Käufern und Verkäufern mit Impressum
solche Manipultationen nicht einmal auffallen,
wann denn dann ?
Hallo nadennlos
Also wenn der Laden um die Ecke ist wäre ich schon längst da aufgeschlagen.
Mich würde der Verkäufer nicht abwimmeln, dem würde ich helfen.
Gruß