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Rücktrift vom Kauf

04277
In den Startlöchern

Ich habe  am Mittwoch ein Samsung Tablet:  253952727632 gekauft und auch gleich per Paypal bezahlt.

Meine Frau fand es komisch dass ein Händler eine Woche für die Lieferung braucht und hat mal Google benutzt und dabei herausgefunden, dass der Verkäufer in seinen AGB`s ein Mietmodell hinterlegt hat.

Telefonisch war am Freitag Vormittag niemand zu erreichen. Ich habe daraufhin über die Ebay Kommunikation den Verkäufer von meinem Rücktrittswunsch informiert. Zur Sicherheit habe ich auch den Rückgabeprozess gestartet.

Mittags habe ich, da noch immer kein Kontakt zu Stande kam, habe  ich nochmals über die angegebene e-mail Adresse meinen Rücktrittswunsch geäussert und gebeten den Versandprozess zu  stoppen.

 

Mittlerweile habe ich Nachrichten ( DHL ) dass das Gerät am Mittwoch geliefert wird.

 

Wie verhalte ich mich jetzt regelkoform nachdem der Verkäufer auf meine bisherigen Kontakte nicht reagiert?

 

Annahme verweigern?

Annehmen und mit Tracking Nr zurücksenden?

 

oder gibt es noch andere Möglichkeiten , welche aber juristisch sauber sein müssen.

 

Danke

Gruß

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@04277  schrieb:

Ich habe  am Mittwoch ein Samsung Tablet:  253952727632 gekauft und auch gleich per Paypal bezahlt.

Meine Frau fand es komisch dass ein Händler eine Woche für die Lieferung braucht und hat mal Google benutzt und dabei herausgefunden, dass der Verkäufer in seinen AGB`s ein Mietmodell hinterlegt hat.

Telefonisch war am Freitag Vormittag niemand zu erreichen. Ich habe daraufhin über die Ebay Kommunikation den Verkäufer von meinem Rücktrittswunsch informiert. Zur Sicherheit habe ich auch den Rückgabeprozess gestartet.

Mittags habe ich, da noch immer kein Kontakt zu Stande kam, habe  ich nochmals über die angegebene e-mail Adresse meinen Rücktrittswunsch geäussert und gebeten den Versandprozess zu  stoppen.

 

Mittlerweile habe ich Nachrichten ( DHL ) dass das Gerät am Mittwoch geliefert wird.

 

Wie verhalte ich mich jetzt regelkoform nachdem der Verkäufer auf meine bisherigen Kontakte nicht reagiert?

 

Annahme verweigern?

Annehmen und mit Tracking Nr zurücksenden?

 

oder gibt es noch andere Möglichkeiten , welche aber juristisch sauber sein müssen.

 

Danke

Gruß

 

 

 

Servus @04277

 

Formal hast Du ein Widerrufsrecht.

In dem verlinkten Angebot (das ja nicht Deins ist, wie Du sagst)

steht nichts von "Mietmodell".

Was soll also die "Panik" ?

Was befürchtet ihr?
Dass er aus GB mal versucht Euch das Tablet irgendwann wieder wegzunehmen?

 

Zur Rückgabe:
Welchen Grund hast Du denn angegeben?

Denk daran,

dass Du innerhalb bestimmter Fristen reagieren musst

und die Rückgabe zu belegen hast.

Also auf jeden Fall mit Sendungsnummer.

Eine Nichtannahme halte ich für nicht geeignet.

 

Antworten (6)

Antworten (6)

@04277
Zur Sicherheit habe ich auch den Rückgabeprozess gestartet.

Das war ganz falsch. Was willst Du denn zurück geben? Du hast doch noch gar nichts erhalten. Eine Meldung über einen nicht erhaltenen Artikel wäre richtig gewesen.  Aber in meinen Augen ist das sowieso übereilt reagiert, fast panisch
Aber komisch ist auch, dass der Artikel unter dieser Artuikelnummer noch läuft und gar nicht verkauft ist.

https://www.ebay.de/itm/Samsung-Galaxy-Tab-A-10-5-LTE-SM-T595-32-GB-Grau/253952727632?hash=item3b20c...

Fazit ....

 

Nur Ärger wenn man auf seine Frau hört .Lachender Smiley

 

Der Verkäufer sitzt in UK .

 

Und das mit dem Mietmodell , was deine Frau da so gefunden haben will , würde ich gerne mal erklärt bekommen .

 

Nicht dass mir das auch mal passiert Smiley (zwinkernd)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @04277

 

Jetzt warte doch erstmal ab.

 

Wenn das Teil am Mittwoch kommt ist doch alles OK.

 

Du wolltest das Tablet doch. Oder?

 

Gruß

 

 

Zur Sicherheit habe ich auch den Rückgabeprozess gestartet.

 

 

Wie bitte? Du startest eine Rückgabe obwohl du den Artikel noch gar nicht hast? Das war nicht gut..... du hast jetzt schon einen Fall geöffnet und kannst hinterher keinen mehr wegen Nichterhalt öffnen.

 

Warum denn immer alles so vorschnell und unüberlegt?

 

Keine Ahnung wie du aus der Nummer wieder rauskommst.

 

 

Hallo,

habe ich im Netz dazu gefunden:

 

"§ 11.7 der AGB von Turbado. Mehr muss man dazu nicht sagen!

Man zahlt die Mietkaution & mietet das Handy/Tablet ganz normal. Man kündigt es einfach niemals. Sollte Turbado das Mietverhältnis kündigen, hat der Mieter gemäß § 11.7 der AGB das Recht den Gegenstand als sein Eigentum zu erwerben (Einseitige Kaufoption). Er wird ohne weiteren Rechtsakt Eigentümer. Es muss dies lediglich in Textform erklären. Einzige eintretende Rechtsfolge in diesem Fall: Die geleistete Mietkaution wird nicht mehr ausgezahlt.

Von daher hat der Irrgläubige, der beim Bestellprozess davon ausgeht das er das Gerät gerade Kauft, keinerlei Nachteile außer das er einen Schreiben aufsetzen muss, in dem er die einseitige Kaufoption in Anspruch nimmt, sollte irgendwann die ordentliche Kündigung des Mietverhältnis seitens des Anbieters eintreten.

Etwas unfair seitens Turbado ist es allerdings, nicht explizit genug kenntlich zu machen, dass es sich um einen Mietkauf handelt. Etwas beschissener ist deren Preisstruktur wenn man tatsächlich beabsichtigt einen Mietkauf einzugehen und das Gerät nach einigen Monaten oder ein oder 2 Jahren zurück zu geben. Denn hier wird nach 6 Monaten bereits 60 % Abzug fällig, nach 6 weiteren Monaten noch mal 20% und nach jeweils weiteren 6 Monaten jeweils die 50% des Wertes des letzten Abzuges. Sprich nach 2 Jahren bekommt man einen lächerlichen Betrag wieder der fast 0 ist. Von daher dann doch besser behalten und warten bis die Kündigung seitens Turbado's kommt und die Besitzübernahme erklären.
 
Meine Meinung dazu ist, das Ding einfach wie gekauft behalten. Natürlich nur wenn mit der Lieferung alles in Ordnung ist.
 
 

@04277  schrieb:

Ich habe  am Mittwoch ein Samsung Tablet:  253952727632 gekauft und auch gleich per Paypal bezahlt.

Meine Frau fand es komisch dass ein Händler eine Woche für die Lieferung braucht und hat mal Google benutzt und dabei herausgefunden, dass der Verkäufer in seinen AGB`s ein Mietmodell hinterlegt hat.

Telefonisch war am Freitag Vormittag niemand zu erreichen. Ich habe daraufhin über die Ebay Kommunikation den Verkäufer von meinem Rücktrittswunsch informiert. Zur Sicherheit habe ich auch den Rückgabeprozess gestartet.

Mittags habe ich, da noch immer kein Kontakt zu Stande kam, habe  ich nochmals über die angegebene e-mail Adresse meinen Rücktrittswunsch geäussert und gebeten den Versandprozess zu  stoppen.

 

Mittlerweile habe ich Nachrichten ( DHL ) dass das Gerät am Mittwoch geliefert wird.

 

Wie verhalte ich mich jetzt regelkoform nachdem der Verkäufer auf meine bisherigen Kontakte nicht reagiert?

 

Annahme verweigern?

Annehmen und mit Tracking Nr zurücksenden?

 

oder gibt es noch andere Möglichkeiten , welche aber juristisch sauber sein müssen.

 

Danke

Gruß


@04277

 

die Lieferzeit kann der VK nur bedingt beeinflussen - sobald die Sendungen beim Dienstleister sind und es dort zu Verzögerungen kommt sind dem VK die Hände gebunden.

Der VK hatte ein entsprechendes Zeitfenster für die Lieferung hinterlegt - wobei diese Angaben mit "Vorsicht" zu genießen sind.....

 

Die AGB die der VK via Ebay hinterlegt hat sind (m.E.) nicht gültig da sie lediglich auf die Webseite des Verkäufers verweisen - 

dort wird über ein Mietmodell informiert.....

 

Einen Fall zu eröffnen obwohl Du den Artikel noch nicht einmal erhalten hast war dezent neben der Spur.

 

WArte einfach bis Du den Artikel zugestellt bekommst - wenn alles in Ordnung ist schließt Du den Fall und fertig.

 

Oder Du schickst das Teil sendungsverfolgt zurück und hinterlegst die Sendungsnummer im PP-Fall....

 

alles viel zu früh gestartet.......und das nur weil Du/Deine Frau nicht richtig hingeschaut habt! 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder