24-09-2018 17:48
Hallo,
ich habe heute eine Kommode als Alleinbieter ersteigert. Anscheinend ist dem VK der Preis zu niedrig und er behauptet jetzt die Ware ist nicht mehr zu haben.
Ich war immer der Meinung dass eine gewonnene Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist und der VK nicht einfach zurücktreten kann. Ist er nicht dazu verpflichtet dann einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen?
Danke
Das dem VK der Preis zu niedrig war glaube ich eher weniger.
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/223149701445?item=223149701445&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Ich vermute eher das an der Plattform vorbei verkauft wurde.
Du solltest auf den VK Druck ausüben, passende Links wurden bereits genannt und nicht vergessen ihm noch eine farbige Nachricht ins Profil setzen, dafür hast du aber 60 Tage Zeit, dies solltest du nicht sofort machen.
Da der Artikel zur Abholung angeboten war solltest du dies vielleicht nutzen, die Adresse des VK hast du ja beim durchlaufen der Kaufabwicklung erhalten.
Sonst hier: