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Doppelkauf als Abbruchgrund für den Verkäufer? Gibt es sowas?

Hallo liebe Community,

 

ich habe einen Artikel zu einem, auch qualifizierter Anderer Meinung nach, "Schnäppchenpreis" ersteigert.

Einen Tag später erhalte ich sowohl eine Nachricht, dass es sich "[...] unglücklicher Weise [...]" um einen "[...] Doppelkauf [...]" handele und ich bitte meine Kontodaten senden möge, um mein Geld zurück zu erhalten, als auch einen Abbruch des Kaufes.

 

Mein Betreff beinhaltet die Frage: Gibt es Doppelkäufe?

 

Zweite Frage:

 

Falls, wovon ich ausgehe, es diese nicht gibt, welche Möglichkeit habe ich, den Artikel trotzdem zu erhalten? / Welche Möglichkeit habe ich, dem , aus meiner Sicht somit unseriösen ,Verkäufer eine entsprechende Bewertung als Warnung für potentielle zukünftige Käufer zu geben?

 

Dritte Frage:

 

Geben / können / dürfen mir  die Ebay-Bearbeiter Auskunft darüber geben, ob es sich, falls es tatsächlich Doppelkäufe geben sollte, um einen solchen handelt?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Philipp

 

P.S.: Bei eventuellen Gedanken, dass der Verkäufer aus "Sicherheitsgründen" den Kauf abgebrochen hat, schaut euch einfach meine Bewertungen an.

Gesamtes Thema betrachten

@philfisto

Wenn du dir die abgelaufenen Verkäufe deines Vk anschaust, siehst du schon, ob der Artikel tatsächlich 2 x verkauft wurde.

Hier der Link, du musst ganz hinten noch den Vk-Nick eintragen.

 

Ich habe bisher - bei vielleicht vier oder fünf Fällen - die Erfahrung gemacht, dass Artikel durchaus noch kommen, wenn man sich nachdrücklich genug äußert. Meist schon nach E-Mails, ein einziges Mal hat es noch ein Einschreiben mit Fristsetzung gebraucht.

 

So ähnlich sieht meine Mail an solche Vk aus:

 

"Lieber Verkäufer,

 

ich darf Ihnen mitteilen, dass ich auf der Erfüllung unseres Kaufvertrages bestehe.

 

Zu schade aber auch, dass immer Artikel aus irgendwelchen Gründen nicht mehr verkäuflich sind, für die der Verkäufer gerne einen höheren Preis erzielt hätte.

 

Es wäre doch sehr schade, wenn ich die gleiche Xxxxxxx anderweitig kaufen und Ihnen anfallende Mehrkosten in Rechnung stellen müsste, eventuell dazu auch noch Mahnungen und einen Mahnbescheid oder anfallende Anwaltskosten.

 

Meine Zahlung ist via .... unterwegs an Sie. Für den versicherten und sendungsverfolgten Versand als ... habe ich mir erlaubt, xx Euro zusätzlich zu zahlen.

 

Ich erwarte, dass die X xxxxxxx spätestens am Freitag, 19.2.2016, wohlbehalten und gut verpackt bei mir eintrifft. Nach Versand teilen Sie mir bitte umgehend die Sendungsnummer zur Online-Nachverfolgung mit.

 

Mit erwartungsvollen Grüßen

Unterschrift“

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