30-03-2015 10:35
Du kannst Schadenersatz verlangen!
Mach dem Vk klar, dass er an den Vertrag gebunden ist, außer die Ware wäre nachweislich geklaut: Debstahsanzeuge oder unwiderbringlich zerstört: Versicherungsmeldung, auch wenn ihm der Preis zu niedrig ist:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_verkaeufer.html
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-zu-niedriger-preis.htm
so oder ähnlich