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Verkäufer droht mit Anwalt

Hallo,

 

ich habe bei einem gewerblichen Händler ein XBOX 360 Spiel erworben, in der Artikelbeschreibung steht: " Der Artikel ist Neu und Originalverpackt".

 

Als das Spiel dann ankam stellte ich fest, dass das Sichheitssiegel von Microsoft rechts an der Seite fehlte, was ich so eigentlich nicht kenne. Alle Spiele, die ich für XBOX neu gekauft habe, hatten dieses Siegel. Deswegen habe ich auch die Plastikverpackung nicht abgemacht und beim Händler nachgefragt, da ich gerne ein "wirklich" ungeöffnetes Spiel haben möchte. Wegen eventuell vorhandener Codes oder schon vorhandenen Beschädigungen möchte ich die Plastikverpackung nicht entfernen, weil ich dann wohl kein Rückgaberecht mehr hätte, falls was damit was sein sollte. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

 

Ich habe bei 2 Großmärkten sowie Microsoft nachgefragt, und bekam immer die Antwort, dass alle originalverpackten Spiele dieses Siegel haben. Ein Blick in die Auslage der Großmärkte bestätigte dies. Nach einigem Hin und Her mit dem Händler - er bleibt bei seiner Meinung, ich bei meiner - unterstellt er mir plötzlich versuchten Betrug und will Anzeige erstatten.

 

Nun frage ich mich: Mit welcher Begründung? Wer von uns beiden hat Recht? Heißt "Originalverpackt" nicht, unbenutzt, ungeöffnet, so wie im Laden? Und da bekommt man nun mal alle XBOX Spiele mit Versiegelung. Der Verkäufer hat außerdem behauptet, dass Medien auf DVD und Bluray nicht rückgabefähig seien. Ich habe die Verpackung ja nicht entfernt, dann sollte das doch eigendlich kein Problem darstellen?

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Hi 😃

 

Mensch, diese ganzen Stränge wieder...

Wer will denn das lesen?

 

Du machst dir jetzt echt Sorgen, weil der Typ was von Anzeige schreibt? Zitat von dir "...warum der plötzlich einen Anwalt einschalten will... und ob das überhaupt gerechtfertigt ist."

 

Du hast bezahlt und was erhalten. Das Teil ist noch eingeschweißt, aber das typische Microsoft-Siegel fehlt.

Deshalb gibt es also eine Anfrage deinerseits. Wo sollte deine Täuschungsabsicht sein, wenn du dich fragst, ob das Teil wirklich von Microsoft kommt?

Derzeit hast du von ihm doch wohl keine Erklärung erhalten, warum der Sticker fehlt, oder?

Wenn er ne Anzeige erstatten will, nehmen die das vielleicht sogar auf und zeigen ihm im Geiste nen Vogel.

Geht er zum Anwalt, verbrennt er Geld - aber für was?

 

Wenn du via PP gezahlt hast und einen Fall wg. eines nichterhaltenen Artikels aufmachst, musst du halt evtl. hinter dem Rückporto oder einen Retourenschein hinterherrennen.

Ich kläre solche Faxen lieber ohne PP. Datierte Frist zur Nacherfüllung setzen und so weiter.

 

Und das mit der Altersverifizierung würde mich auch interessieren!!!

Musstest du ne Ausweiskopie zusenden oder gab es ein Postidentverfahren?

 

 

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