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Wer zahlt Versandkosten bei Rückgabe von falsch beschriebener/defekter Ware an gewerblichen Verkäufer?

Artikel entspricht erheblich nicht der Artikelbeschreibung, dazu Versandschaden.

Gewerblicher Verkäufer, der Rücknahme innerhalb 7 Tagen anbietet, aber schreibt, "Rückversand zu Lasten des Käufers".

Damit könnte ich sogar noch leben, aber muß er denn die Kosten für den Versand zu mir rückerstatten oder nur den Auktions- bzw. Kaufpreis?

Sollte man sicherheitshalber Ebay einschalten? (Fand Artikelbeschreibung im Verhältnis zur Ware eine selten erlebte Frechheit)

Danke für evtl. Erfahrungen/Fakten 🙂

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Hallo,

 

ein Rückgaberecht von 7 Tagen ist nicht gesetzlich.

Laut Gesetz gilt bei einem Wiederruf eine Frist von mindestens 14 tagen.

 

Bei einer Rückgabe wegen einem Sachmangel/Gewährleistung mindestens 1 Jahr bei gebrauchten Artikel.

 

Dein Verkäufer hat keine gültige Wiederberufsbelehrung, somit hast du nach Auktiosende keine erhalten. Damit hast du ein unbefristetes Wiederrufsrecht.

 

Der Haken an der Sache ist, dass du eigentlich auch ein gewerblicher Verkäufer bist. Somit hast du kein Wiederrufsrecht. Du kannst dich nur auf einen Sachmangel berufen.

 

Der Verkäufer muss die Rücksendekosten bei einer Rückgabe demzufolge nicht erstatten. Dies hat er in seinen AGB ausgeschlossen.

 

7.1. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten des Käufers.

 


Nachfolgend noch ein Punkt aus der AGB zum schmunzeln.

 

5. Gewehrleistungspflicht: Die Leistung von SAFONTAX besteht darin, die Transaktion schnellstmöglich zur beiderseitiger Zufriedenheit abzuschließen.

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