19-10-2017 16:08
Hallo,
ich habe heute eine Email von einer RA-Kanzlei (ECHT) erhalten,
in dieser wurde ich aufgefordert, den Betrag an den ehemaligen Verkäufer zurückzuerstatten,
den ich durch einen für mich erfolgreichem PayPal Käuferschutzantrag erhalten habe.
Ich habe weder Einfluß, noch einen Antrag gestellt, dass PayPal das Geld vom Verkäufer zurückfordert.
Laut AGB ist die Auszahlung des Käuferschutzbetrages auch unabhängig von einer Rückforderung PayPal - Verkäufer!
Vielleich kann jemand definitive Hilfe /Unterstützung geben.
Gruß