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Rechte an Bildern bei gebrauchten Artikeln

Ich verkaufe ausnahmslos gebrauchte Artikel und fertige von diesen selbst Fotos an. Diese Bilder sind nicht zur Nutzung in einem Ebay-Katalog geeignet, sind mein Eigentum und ich möchte diese weder Ebay noch anderen Verkäufern zur Verfügung stellen. Ein gewichtiger Grund: Fotos meiner gebrauchten Artikel können nie und nimmer Artikel von anderen Verkäufern darstellen, zudem habe ich viel Zeit aufgewendet, diese zu erstellen. Daher müßte eher Ebay eine Lizenz zur Nutzung bei mir (gegen Entgelt) erwerben, statt in den AGB (wie beabsichtigt) den Zwang zur Überlassung von Bildern durchsetzen zu wollen.

 

Die rechtliche Grundlage dieser beabsichtigen AGB-Änderung konnte mir der Kundendienst nicht erläutern. Vielleicht weiß ja jemand, wie das rechtlich ausschaut.

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