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Hallo,

 Ich hab eine Frage!

Hab gestern ein Aquarim verkauft und der Käufer sagt mir jetzt das die masse nicht passen. Und er das jetzt nicht mehr haben möchte, darf er das?

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@covade3 schrieb:

Hallo,

 Ich hab eine Frage!

Hab gestern ein Aquarim verkauft und der Käufer sagt mir jetzt das die masse nicht passen. Und er das jetzt nicht mehr haben möchte, darf er das?


 

Hallo @covade3 ,

 

die Maße waren ja angegeben. Und soooo viel Artikelbeschreibung war das nun wieder auch nicht, dass es deinen Käufer hätte überfordern können ... *seufz*

 

Du kannst nun auf Vertragserfüllung bestehen und ihm eine datumsgenaue Frist zur Zahlung aufgeben.

Frühestens 4 Tage nach Verkauf kannst du einen Nichtzahlerfall eröffnen

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

und diesen nach Ablauf der Zahlungfrist aktiv schließen.

Dies löst eine Provisionsgutschrift für dich und einen Nichtzahlervermerk für deinen Käufer aus.

 

Der guten Ordnung halber solltest du ihm dann auch noch explizit den Kaufvertrag kündigen.

Bieter mit min. 2 Nichtzahlervermerken kannst du automatisch von deinen Angeboten ausschließen

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

und ein warmes Plätzchen auf deiner Sperrliste hat er sich auch verdient

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Alternativ kannst du ihm einen Kaufabbruch anbieten:

http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

(dort angeben, dass dieser vom Käufer gewünscht wird)

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