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Kaufvertrag erst nach Bestätigung vom Verkäufer?

Hallo Community,

 

Das Problem haben sicherlich viele, und wurde oft diskutiert, jedoch konnt ich bis jetzt keine Aussagekräftige Lösung finden.

Wir als Gebrauchtmöbelhändler würden gern viel mehr Artikel bei Ebay einstellen, stehen jedoch vor einem großen Problem:

Wenn wir vor Ort in unseren Lagern Möbel verkaufen, verladen oder ausliefern, vergeht eine bestimmte Zeit, meist mehrere Stunden oder ein Tag, zwischen dem Verkauf und der nächsten Möglichkeit den Artikel bei Ebay als nicht mehr verfügbar zu beenden.

 

Gibt es nicht eine Möglichkeit, dass bei Sofortkauf der Kaufvertrag erst zustande kommt nach unserer ausdrücklichen Gegenbestätigung?

Darf man eine etwaige Klausel mit in die AGBs nehmen?

 

Über eine Antwort freuen wir uns sehr!

 

Preishalle24

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Hallo Leute, dann lasst mal den Eggsperden ran...  Smiley (überglücklich)

 

 

@wiederverwerter24

 

Vorweg...

Aus noch technischen Gründen kann es sein, daß ihr hier im Forum "Mitglieder helfen Mitglieder" nicht antworten könnt.

Die Hilfeforen sind eigentlich nur für kurze Fragen und kurze Antworten.

 

Euer Anliegen wäre besser hier aufgehoben:

 

http://community.ebay.de/t5/Gewerbliches-Handeln-und/bd-p/21900000567

 

Das ist ein Diskussionsforum.

 

Zu eurer Frage:

 


@preishalle24 schrieb:

 

Gibt es nicht eine Möglichkeit, dass bei Sofortkauf der Kaufvertrag erst zustande kommt nach unserer ausdrücklichen Gegenbestätigung?

Darf man eine etwaige Klausel mit in die AGBs nehmen?

 



 

Bei eBay, wie schon erwähnt 2 x nein.

 

Hierzu muss man den juristischen Hintergrund betrachten.

 

Prinzipiell herrscht natürlich Vertragsfreiheit, nur wird die leider immer mehr durch gerichtliche Entscheidungungen eingeschränkt.

 

Natürlich kann man den Vertragsschluß auf die Bestätigung des Verkäufers legen, muss dann aber übertragenerweise das Gerichtsurteil des OLG Frankfurt im Auge behalten.

 

http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/09/03/olg-frankfurt-unwirksame-vertragsschlussklausel-bei-vork...

 

Im Tenor hat das OLG Frankfurt etwas dagegen, wenn ein Verbraucher in so einem Fall die Möglichkeit hat, vor Vertragsschluss bereits ein Zahlung zu tätigen.

 

"Zahlung vor Vertragsschluss" genannt.  Bei eBay z.B. (aber auch bei vielen Onlineshops) kann man nach dem Kauf direkt mit Paypal bezahlen.  Deswegen muss der Vertragsschluss zwingend vorher geschehen.

 

Und diesem Aspekt muss man die AGB von eBay verstehen.

 

Man könnte jetzt theoretisch eine eigene AGB-Klausel ins eBay-Angebot aufnehmen, aber auch dieser Weg würde nicht am Urteil des OLG Frankfurt vorbeiführen.  Denn die eigene AGB-Klausel würde ja gerade wieder zur "Zahlung vor Vertragsschluss"" führen und damit abmahnfähig.

 

Mein Vorschlag:

 

Ich kenne eure Vor-Ort-Situation nicht und warum ihr nicht direkt nach dem Kauf auf eBay zugreifen könnt.

 

Aber es gibt mittlerweile Kassenlösungen für Tablett-PCs und Ipads, die mittels Internet (und sei es Mobilfunk) eine Direktverbindung zu eBay haben und verkaufte Artikel direkt auch bei eBay löschen.

 

Ich weiß das, weil ich sowas Ähnliches gerne selber machen würde, aber ich ja leider nur ne arme Socke....  Frustrierte Smiley

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