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Nokia 6303i Art.-Nr. 181875058385

Auch wenn es ein Privatkauf ist, man kann laut meinem Anwalt vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Ich warte noch ein paar Tage, dann kommt alles ins rollen

 

Aber dumme Sprüche kann ich auch machen

 

 das waren überhaupt keine Drohungen, ich habe den Betrag sofort bezahlt, dann gehe ich davon aus, daß das

 

Handy sofort verschickt wird, was mir der Verkäufer auch versicherte, warum diesen Angriff, sollte ich dieses Forum

 

nicht mehr betreten, wen man sich nicht normal unterhalten kann, aber vielleicht bin ich für  derartige Konversation zu alt!!!!!!!!!!!!!!

 

Zur Info, Rechtsanwalt in München kostet nichts ist in der Familie,  warum ich einfach verärgert war, der Verkäufer gab mir

 

zu verstehen ich hätte einfach Pech gehabt, ausserdem wollte ich das blöde Handy nur fürs Auto, weil die Halterung

 

schon vorhanden war, aber merke gib lieber mehr aus, bezahle wie immer per Paypal und das ganze ist gesichert!

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@powerfrau01 schrieb:

Auch wenn es ein Privatkauf ist, man kann laut meinem Anwalt vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Ich warte noch ein paar Tage, dann kommt alles ins rollan


Hallo @powerfrau01 😃


Gleich VORAB: Leider kannst du als Fragesteller hier nicht einfach so antworten, sondern deinen Beitrag lediglich überarbeiten/ergänzen. Das geht über "Optionen" (oben rechts über deinem Beitrag) und "Frage bearbeiten".

Das ist nun dein dritter Thread.

Ich hoffe, du hast die Info deines Rechtsanwaltes auch VOLLUMFÄNGLICH verstanden.

Du hast gekauft, Päckchenversand war angegeben. Ab Übergabe an den Versanddienstleister trägst du das Risiko des zufälligen Untergangs. 

Du hast nachweislich bezahlt (Kontoauszug) und willst die Ware. Du kannst nun vom Verkäufer Erfüllung verlangen. Erfüllt er nicht, könnte man wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten und mahnen - so man denn alles formal korrekt (datierte Fristsetzung sicher zugestellt) abgearbeitet hat. Dann wird der Verkäufer  sagen, er habe doch verschickt. NUR - er kann das nicht belegen....außer er könnte mit nem Zeugen aufwarten, der ihn zur Post begleitet hat...

 

 

 

 

 

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