27-11-2015 16:59
Bin Privatverkäufer: Eine einfache Briefsendung an eine Packstation ist laut Käufer nicht angekommen. Er kann die Nichtzustellung nicht nachweisen, Sendung bleibt verschwunden. Ein von mir gestellter Nachforschungsauftrag bei der Post war erfolglos.
Wozu bin ich als Verkäufer verpflichtet? Muss ich dem Käufer den Betrag (4,30 €) zurückzahlen?
Wüsste gerne vor einer Antwort auf sein ständiges Nachfragen Bescheid, welche Rechte ich habe.
uroz11 schrieb:Bin Privatverkäufer: Eine einfache Briefsendung an eine Packstation ist laut Käufer nicht angekommen.
WAS für eine Briefsendung war das?
Für die Zustellung an eine Packstation sind DHL-Pakete,
DHL-Päckchen, Büchersendungen, Warensendungen
sowie Großbriefe und Maxibriefe (jeweils ohne Einschreiben) geeignet.
Briefsendungen, die kleiner sind als Groß- und Maxibriefe
(Standardbrief, Kompaktbrief, Postkarte),
dürfen nicht an eine Packstation gesendet werden.