29-04-2018 12:57
Hallo,guten Tag an alle.
ich habe eine Kette am 11.4.2018 ersteigert,leider per Überweisung zahlen müssen,da keine andere Möglickeit bestand.
Die Kette habe ich nie erhalten.Verkäufer reagiert auch nicht.Daraufhin einen Fall eröffnet,Die 10 Tage sind jetzt herum,immer noch keine Antwort.
Ebay rührt sich auch nicht.
Bleibt mir nur der Weg zur Polizei um Anzeige zu erstatten,wegen Betrug oder ?
Ich war die erste,die eine negative Bewertung gegenüber des Verkäufer geschrieben hat,jetzt sind es schon 5 .
immer die gleiche Masche.Geld kassiert,nicht geliefert.
Warum unternimmt Ebay hier nichts ?
kann jemand helfen ? Danke im Voraus
wally
Hallo @schneewittchen.5309
welche Versandart war vereinbart? Versichert oder unversichert? Bei einem Kauf von privat trägst Du das Versandrisiko. Handelt es sich also bei Deinem Verkäufer um einen privat angemeldeten eBayer und ihr hattet unversicherten Versand vereinbart, kannst Du nicht einmal eine Strafanzeige erstatten, da in dem Fall keine Straftat vorliegt.
Dir bliebe nur Dein Geld auf zivilrechtlichen Wege einzuklagen, dafür müsstest Du dann allerdings erst einmal in Vorkasse treten.
Und der Satz mit dem leider per Überweisung zahlen müssen....
Du hast Dir den Artikel ausgesucht, den Verkäufer und die dazugehörige Zahlungsmethode. Wenn Du lieber mit PayPal hättest zahlen wollen, wäre es ganz allein Deine Entscheidung gewesen, auf eine entsprechende Auktion mit passender Zahlungsmethode zu warten.
Es liegt in der menschlichen Natur, erst einmal die Fehler bei anderen zu suchen. Aber noch haben wir zumindest bei unseren Kaufentscheidungen auf eBay unseren freien Willen, und niemand zwingt uns. Dass sind ganz allein wir - jeder einzelne von uns.
Und von eBay wird wohl kaum jemand bei Deinem Verkäufer vorbeifahren, um ihm nach dem Artikel oder dem Geld zu fragen.
Unternehmen hätte eBay nur etwas können, wenn Du einen Artikel bei einem PayPal anbietenden Verkäufer mit PayPal bezahlt hättest. Dann hätte eBay Deinem Verkäufer nämlich das Geld wieder weggenommen, wenn dieser den Versand nicht nachweisen hätte können.
Ich stelle mich eigentlich auf keine Seite, allerdings wenn unversicherter Versand vereinbart war, wird die Polizei gar keine Strafanzeige aufnehmen, da dann keine Straftat vorliegt. Das hat auch nichts mit ehrlich oder unehrlich zu tun. Entweder zahlt man den Aufpreis für versicherten Versand und ist dann mehr oder weniger auf der sicheren Seite. Oder man liebt das Risiko und wählt unversicherten Versand. Wenn dann nichts ankommt, hat man eben Pech gehabt. Bei knapp drei Millionen Post- und Paketsendungen am Tag kann schon mal was verloren gehen. Auch wenn in diesem Fall die Indizien gegen den VK sprechen.
Wenn Du eine Strafanzeige stellst, musst Du auch begründen, warum Du eine Straftat vermutest. Da reicht ein Bauchgefühl anhand von diversen Bewertungen nicht gerade aus.
Aber vielleicht triffst Du ja auf einen Beamten, der das gleiche Bauchgefühl hat und die Anzeige aufnimmt. Ansonsten kann ich nur von meinen Erfahrungen berichten. Mir wurde von dem örtlichen verantwortlichen Beamten freundlich aber bestimmt mitgeteilt, dass dies zivilrechtlich zu klären ist, nicht strafrechtlich. Du musst nämlich beweisen können, dass Dein Verkäufer nicht versendet hat. Und das ist eigentlich nur dann möglich, wenn versicherter Versand vereinbart war, aber der VK keinen Versandbeleg vorweisen kann.