07-02-2016 12:40
Hallo,
meine Frage ist ob es erlaubt ist , ware bei Ebay zum Festpreis anzubieten und in der Beschreibung einen Link auf eine Ebay.Kleinanzeige zu machen in der , der gleiche Artikel angeboten wird ?
in den Grundsätzen konnte ich nur den Hinweis finden , das es nicht erlaubt ist Links auf Webseiten zu geben die Ausserhalb von Ebay und seinen Tochterfirmen liegt zu machen ABER Ebay Kleinanzeigen ist ja eine Tochterfrima , von daher dürfte es erlaub sein ?
ODER ?????
@mw-verkauf schrieb:Hallo,
meine Frage ist ob es erlaubt ist , ware bei Ebay zum Festpreis anzubieten und in der Beschreibung einen Link auf eine Ebay.Kleinanzeige zu machen in der , der gleiche Artikel angeboten wird ?
in den Grundsätzen konnte ich nur den Hinweis finden , das es nicht erlaubt ist Links auf Webseiten zu geben die Ausserhalb von Ebay und seinen Tochterfirmen liegt zu machen ABER Ebay Kleinanzeigen ist ja eine Tochterfrima , von daher dürfte es erlaub sein ?
ODER ?????
Es ist überhaupt keine gute Idee, den Artikel gleichzeitig hier und bei den Kleinanzeigen anzubieten.
Was machst Du, wenn Du gerade mit einem Kleinanzeigenkäufer die Übergabe und Bezahlung vollziehst und in dem Moment kauft jemand den Artikel auf ebay? Dann hast du zwei Kaufverträge für einen Artikel. Alles schon dagewesen. Entscheide Dich für eine Plattform, dann brauchst Du Dir auch keine Gedanken um irgendwelche Links zu machen.