06-07-2015 18:53
Hallo,
ich habe irrtümlich eine falsche Artikelbeschreibung abgegeben. Ein aufmerksamer Bieter hat mich darauf aufmerksam gemacht. Nun wollte ich die Beschreibung berichtigen, was mir aber jetzt nicht mehr möglich ist. Ich habe daraufhin alle Bieter angemail tund diese auf das Missgeschick aufmerksam gemacht.
Das Fatale ist jetzt aber, dass der derzeitige Höchstbietende aufgrund meiner Benachrichtigung sein Bietangebot nicht mehr aufrecht hält. Wie stellt sich der weitere Ablauf, wenn der jetzige Höchstbietende den Zuschlag bekommen sollte, der zweitbeste Bieter
aber aufgrund der Bietrücknahme der Höchstbietende wäre?
Wie kann dann eine formal korrekte Abwicklung erfolgen?
Oder kann der jetzige Höchstbietende sein Bietangebot stornieren?
Ich hoffe, das Problem ist verstanden und freue mich auf Antwort(en).
Hierfür schon mal vielen Dank.
(chapeaudefer)
Hallo,
wenn der derzeitige Höchstbieter sein Gebot zurücknimmt, was er in diesem Fall darf, dann ist der unterlegene Bieter nicht mehr verpflichtet, dir den Artikel abzukaufen.
Aaaaber, wenn er will, dann ist das okay.
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion
7. | Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande. |