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für nicht verkaufte Artikel wurden mir gebühren berechnet. wie fordere ich die zurück

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@eddi-2006 schrieb:

für nicht verkaufte Artikel wurden mir gebühren berechnet. wie fordere ich die zurück


@eddi-2006

 

Deine Artikel wurden doch verkauft - Du hast Dich offensichtlich "bloß" geweigert, die Kaufverträge einzuhalten.

 

Sei froh, dass der Käufer Dich nicht auf Herausgabe der Artikel verklagt hat - wobei er das immer noch könnte. Gebühren bekommst Du jedenfalls keine zurück.

 

Wenn Du für Deine Artikel einen bestimmten Preis haben willst, dann darfst Du eben nicht für 1,- € einstellen, sondern zu dem Preis, den Du haben willst. Stellst Du zu 1,- € ein, dann musst Du den Artikel im schlimmsten Fall auch für 1,- € hergeben. So läuft das normalerweise bei ebay.

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