abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

"Gutschrift für Gebühren erhalten" bei Fall schließen....

Hallo,
 
ich habe einen Käufer der nicht zahlt und ich werde nach der Frist des gemeldeten Falls den Verkauf abbrechen.
Zum Schließen des Falls gibt ebay folgende Infos:
 
So schließen Sie einen Fall
  1. Gehen Sie in Mein eBay zu dem Reiter "eBay-Konto".

  2. Klicken Sie in der linken Spalte auf "Probleme klären".

  3. Suchen Sie den entsprechenden Fall in der Liste der offenen Fälle.

  4. Klicken sie rechts auf "Aktion" und wählen Sie im Drop-down-Menu den Punkt "Gutschrift für Gebühren erhalten".

  5. Beantworten Sie, ob "Ja" oder "Nein".

  6. Klicken Sie auf "Fall schließen".

 
Nun meine 2 Fragen:
1. Ist der Aktionspunkt "Gutschrift für Gebühren erhalten" zu verstehen als "möchten Sie eine Gutschrift erhalten?" oder "haben Sie bereits eine Gutschrift erhalten?"....? Ist vielleicht eine blöde Frage, aber da der Fall danach geschlossen ist würde ich das gerne vorher genau wissen.
2. Lassen sich weitere angefallene Kosten wie bereits bezahlte Versandetiketten mit der Adresse dem nicht zahlenden Käufer über den Fall in Rechnung stellen.
 
Danke für die Info
 
Gesamtes Thema betrachten

1.) ist zu verstehen als "möchten Sie eine Gutschrift erhalten?"

 

2.) Nein, Du bekommst nur die Verkaufsprivision zurück. Einstellgebühren und andere Kosten müsstest Du direkt beim Käufer eintreiben.

 

Außerdem solltest du noch extra (per Mail oder Einschreiben) den Kaufvertrag kündigen, denn die Falleröffnung löst den Kaufvertrag nicht auf. Ob Mail oder Einschreiben würde ich abhängig vom Wert machen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder