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Warensendung nicht erhalten. Ich bitte um Hilfe

Hallo,

 

am 14.12.14 habe ich übere ein Auktion eine Lichterkette für 7.80 Euro ersteigert. 

Der Versand war ein Sparversand 2,20 Euro (Warensendung/ unversichert).
Den Betrag von 10Euro habe ich SOFORT per Lastschrift überwiesen.

 

Es war eine privat Auktion, jedoch gibt der Verkäufer eine 14 tägige Rücknahme der Ware an ( in der Beschreibung auch keine Angabe zum berühmten Satz :Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie.)

 

Laut Angaben des Verkäufers wurde die Ware am 15.12.14 versendet.
Jedoch kann dieser mir keine Bestätigung des Versandes geben (Quittung).

 

Nun ist die Ware bei mir nicht angekommen und der Verkäufer hat eine erfolglose Briefermittlung bei der Post angefragt.

 

Der Verkäufer zieht sich nun aus der Angelegenheit raus, laut meinen Recherschen muss er mir aber eine Versandbestätigung nachweisen, damit ich als Käufer hafte ?!

Eine andere Frage wäre, ob die Rücknahme der Ware mir die Haftung entlassen würde? 

 

Über eine Antwort, Lösungsvorschläge oder weitere Informationen würde ich mich sehr freuen 🙂

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hi,

 

dass die Haftung bei Kauf von privat auf Deiner Seite liegt, wurde Dir ja schon hinreichend beantwortet.

 

Der Zusatz "Privatverkauf" fehlt nicht. Dass der VK als privater Verkäufer angemeldet ist, siehst Du jeweils unter dem Mitgliedsnamen in der Auktion. In der Regel ist es einem auch bewusst, ob man von privat oder gewerblich kauft. ich weiß jetzt natürlich nicht, wie Deine Einschätzung bei Kauf war.

 

Die 14-tägige Rücknahme düfte wahrsch. nur ein Einstellfehler sein.

 

Meines Erachtens "zieht sich der VK nicht aus der Angelegenheit heraus".

 

Zugegeben ist sowas natürlich extrem ärgerlich für nen K, da kann ich Dich nur zu gut verstehen. VK haben durchaus ne Möglichkeit, sich an einem solchen Schaden zu beteiligen (sich das leid z.B. teilen) oder diesen auch ganz zu übernehmen. Sie müssen aber nicht....

 

Wenn die Kommunikation seitens des VK ok ist/war und er Dir auch glaubhaft versichert hat, die Sache verschickt zu haben bzw. sich um Nachforschung gekümmert hat, würde ich das auf jeden Fall ohne einer negativen BW abhaken. Der VK macht ja auch einen seriösen, guten Eindruck.

 

Grün würde ich allerdings ohne weiterer Lösung bzw. Geste auch nicht bewerten.

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