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Überraschungspaket --> Anzeige

rockyiv1985
Am Aufwärmen

Hallo liebe Gemeinde!

 

Ich habe vor ein paar Monaten meine Spielkonsolen verkauft, und zwar als einzelne Überraschungspakete bei eBay. In der Artikelbeschreibung wurde immer sowohl am Anfang als auch am Ende explizit darauf hingewiesen, dass nur auf EINE der genannten Spielkonsolen geboten wird - und dass die Auswahl zufällig erfolgt.

 

Nun ist es ja offensichtlich, dass die Spielkonsolen alle einen sehr unterschiedlichen Wert aufweisen (z. B. PS3 / Wii U). Daher ging ich auch eigentlich mit einem durchschnittlichen Verkaufspreis von maximal 150 € aus. ABER jetzt kommt's: Eine Bieterin hat doch tatsächlich ein Paket für über 250 € ersteigert. Das Geld wurde auch prompt überwiesen und ich schickte ihr das Paket.

 

Nach ein paar Tagen schickte sie mir dann wüste Beschimpfungen in sehr schlechtem Deutsch (ihren Namen konnte ich übrigens nicht einmal aussprechen). Sie hatte gedacht, sie würde ALLE genannten Konsolen erhalten. So öffnete sie einen Fall bei eBay, den sie natürlich verlor.

 

Heute kam nun aber eine Vorladung ins Haus geflattert und jetzt wüsste ich gern, was mich da erwartet, da ich mit so etwas noch nie zu tun hatte.

 

  • Ist der Verkauf von Überraschungspaketen grundsätzlich verboten? (Ich meine rechtlich gesehen, die eBay-AGB sind in dem Fall ja uninteressant - eBay hat die Auktionen auch nicht gelöscht und ich finde andauernd Überraschungspakete auf der Seite.)
  • Was erwartet mich, wenn die Käuferin tatsächlich Recht bekommen sollte?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!

Gesamtes Thema betrachten

Mal ungeachtet der rechtlichen Gesichtspunkte hättest du das Angebot hier so schon gar nicht einstellen dürfen:

 

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-giveaways.html

 

Es ist verboten, auf eBay verbotene Glücksspiele durchzuführen. Es ist auch verboten, Angebote mit verbotenen Glücks- oder Gewinnspielen zu verbinden oder andere Anreize zu setzen, die Kaufinteressenten unter Ausnutzung des Spieltriebs zum Kaufen oder Bieten veranlassen sollen. Insbesondere zählen hierzu auch solche Angebote, bei denen der Verkaufsgegenstand bei Vertragsabschluss unklar oder dem Zufall überlassen ist.

 

Und nein... Die eBay-AGBs sind grundsätzlich nicht UNinteressant... Jedenfalls dann nicht, wenn man die Absicht hat, noch längere Zeit hier kaufen und verkaufen zu dürfen... Und nur weil andere Angebote nicht gelöscht worden sind, heißt das nicht automatisch, dass man Artikel deshalb so einstellen darf.

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