21-08-2012 11:47
Ich = Privatkäufer/-verkäufer
Dein Käufer soll die Ebay-Mail über den gekauften Artikel ausdrucken lassen -
in Verbindung mit der Überweisung liegt bereits ne entsprechende Quittung / Zahlungsnachweis vor....
ob diese Quittung seitens des FA`s bei einer Betriebsprüfung (beim entsprechenden "Zahler") anerkannt wird, ist nicht Dein Problem....
es sein denn, das FA hat Dich auf dem Kieker und prüft Deinen Status als "Privatverkäufer".....