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Artike für private Zwecke über Praxis als Betriebsausgaben abrechnen?

Ich = Privatkäufer/-verkäufer

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kogo2004
Auf Erkundungstour

Dein Käufer soll die Ebay-Mail über den gekauften Artikel ausdrucken lassen -

 

in Verbindung mit der Überweisung liegt bereits ne entsprechende Quittung / Zahlungsnachweis vor....

 

ob diese Quittung seitens des FA`s bei einer Betriebsprüfung (beim entsprechenden "Zahler") anerkannt wird, ist nicht Dein Problem....

 

es sein denn, das FA hat Dich auf dem Kieker und prüft Deinen Status als "Privatverkäufer".....

 

 

 

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