03-08-2018 18:39
Hallo,
ich habe eine große Auktion laufen mit vielen verschiedenen Artikeln.
Von dieser großen Auktion habe ich ein paar kleine Artikel außerhalb Ebays verkauft - die Forderung die ich nun begleichen muss, ist mehr als das 20-fache der damit eigentlich umgangenen Verkaufsprovision.
Ich habe den Kundenservice kontaktiert und mich mehrfach entschuldigt und angeboten, die Provision + Gebühr nachzuzahlen, aber Ebay lehnt ab.
Ich sehe es allerdings nicht ein eine Gebühr zu bezahlen, die mehr als das 20-fache der umgangenen Verkaufsprovision beträgt, meiner Meinung nach hat das rechtlich weder Hand noch Fuß.
Können daraus rechtliche Konsequenzen resultieren neben der Schließung meines Accounts?
Mit freundlichen Grüßen
Servus @deatheye*
Um nicht noch mehr Lehrgeld in den Sand zu setzen,
solltest Du das Entleihen fremder Fotos besser lassen.
Siehe 1. Bild Mantel.
Hallo @deatheye* ,
Hinweis: Die Verkaufsprovision fällt an, wenn ein Artikel bzw. wiedereingestellter Artikel verkauft wird. Dies gilt auch dann, wenn entgegen dem Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay ein Verkauf außerhalb von eBay erfolgt oder angebahnt wird, insbesondere durch Weitergabe/Austausch/Anfrage von oder Bezugnahme auf Kontaktdaten.
Die Verkaufsprovision wird in diesem Fall auf folgender Grundlage berechnet:
→ https://verkaeuferportal.ebay.de/gebuehren-private-verkaeufer
→ https://pages.ebay.de/help/buy/transactions-outside-eBay.html
...................................................................................
Antworten kannst du über "Kommentare".
Den AGB hast du bei deiner Anmeldung zugestimmt @deatheye* .
4. Verkäufer kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.
→ https://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#gebuehren
Hallo @deatheye*
Du bist ja echt lustig!
Stellst hier ein ganzes Paket ein (DOOM COLLECTION)
und verkaufst dann die Teile einzeln außerhalb von Ebay.
Und frech wie du bist stellst du das Angebot gleich noch mal ein.
https://www.ebay.de/itm/183358945162?ViewItem=&item=183358945162
@deatheye* schrieb:Hallo,
ich habe eine große Auktion laufen mit vielen verschiedenen Artikeln.
Von dieser großen Auktion habe ich ein paar kleine Artikel außerhalb Ebays verkauft - die Forderung die ich nun begleichen muss, ist mehr als das 20-fache der damit eigentlich umgangenen Verkaufsprovision.
Ich habe den Kundenservice kontaktiert und mich mehrfach entschuldigt und angeboten, die Provision + Gebühr nachzuzahlen, aber Ebay lehnt ab.
Ich sehe es allerdings nicht ein eine Gebühr zu bezahlen, die mehr als das 20-fache der umgangenen Verkaufsprovision beträgt, meiner Meinung nach hat das rechtlich weder Hand noch Fuß.
Können daraus rechtliche Konsequenzen resultieren neben der Schließung meines Accounts?
Mit freundlichen Grüßen
Selbstverständlich:
Du wirst Post (richtige, aus Papier) von einem von eBay beauftragten Inkassobüro bekommen, das geht dann alles seinen Weg.
Ich habe dir doch den entsprechenden Passus aus der Gebührenübersicht verlinkt @deatheye*
Die Verkaufsprovision wird in diesem Fall auf folgender Grundlage berechnet:
bei einem Artikel im Festpreisformat ("Sofort-Kaufen") auf der Grundlage des angebotenen Festpreises oder auf Grundlage des zwischen Käufer und Verkäufer abweichend vereinbarten Preises, je nachdem welcher höher ist;
@deatheye* schrieb:Hallo,
ich habe eine große Auktion laufen mit vielen verschiedenen Artikeln.
Von dieser großen Auktion habe ich ein paar kleine Artikel außerhalb Ebays verkauft - die Forderung die ich nun begleichen muss, ist mehr als das 20-fache der damit eigentlich umgangenen Verkaufsprovision.
Ich habe den Kundenservice kontaktiert und mich mehrfach entschuldigt und angeboten, die Provision + Gebühr nachzuzahlen, aber Ebay lehnt ab.
Ich sehe es allerdings nicht ein eine Gebühr zu bezahlen, die mehr als das 20-fache der umgangenen Verkaufsprovision beträgt, meiner Meinung nach hat das rechtlich weder Hand noch Fuß.
Können daraus rechtliche Konsequenzen resultieren neben der Schließung meines Accounts?
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort auf Deine Frage lautet: Ja. Das gilt sowohl für die rechtlichen Konsequenzen wie auch für die Schließung des Accounts.