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@ dasandy2002 - Papyalzahlung bei Abholung

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Du kannst dem K nicht am 18.11. eine Frist bis zum 24.11. stellen.

Eien Frist muss ausreichend sein. Und um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, sollte sie mind. 10 Tage, besser 10 Werktage betragen.

 

Wenn du also partout ne Gratwanderung vollziehen willst, setzt du jetzt eine Nachfrist zur vertragsgemäßen Zahlung (7.12.) und kündigst für das Verstreichen die Kündigung des Vertrages an.

 

Aber komm nicht hierher und jammer, wenn die Sache in die Hose geht.

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Die Zahlungsfrist bei eBay beträgt 4 Kalendertage.

 

Nach 4 Kalendertagen kann der VK einen nicht bezahlten Artikel melden.

Nach weiteren 4 Kalendertagen kann der Verkäufer den Fall mit Verwarnung schließen.

Der Käufer erhält dann von eBay eine Mail, daß er nun keinen Anspruch mehr

auf den Erhalt der Ware hat.

 

Ist zwar rechtlich alles andere als einwandfrei, aber gängige Praxis hier.

 

 

 

Der Käufer müßte seine Ansprüche dann zivilrechtlich durchsetzen.

Bekanntermaßen werden die Zahlungsbedingungen hier vom Verkäufer festgelegt.

Besteht dieser auf eine bestimmte Zahlungsmethode, ist sie für den Käufer

verbindlich. Er hat sich daran zu halten.

 

Mit PayPal sind die vorgesehenen Zahlungsfristen problemlos einzuhalten.

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