03-08-2018 18:39
Hallo,
ich habe eine große Auktion laufen mit vielen verschiedenen Artikeln.
Von dieser großen Auktion habe ich ein paar kleine Artikel außerhalb Ebays verkauft - die Forderung die ich nun begleichen muss, ist mehr als das 20-fache der damit eigentlich umgangenen Verkaufsprovision.
Ich habe den Kundenservice kontaktiert und mich mehrfach entschuldigt und angeboten, die Provision + Gebühr nachzuzahlen, aber Ebay lehnt ab.
Ich sehe es allerdings nicht ein eine Gebühr zu bezahlen, die mehr als das 20-fache der umgangenen Verkaufsprovision beträgt, meiner Meinung nach hat das rechtlich weder Hand noch Fuß.
Können daraus rechtliche Konsequenzen resultieren neben der Schließung meines Accounts?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @deatheye* ,
Hinweis: Die Verkaufsprovision fällt an, wenn ein Artikel bzw. wiedereingestellter Artikel verkauft wird. Dies gilt auch dann, wenn entgegen dem Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay ein Verkauf außerhalb von eBay erfolgt oder angebahnt wird, insbesondere durch Weitergabe/Austausch/Anfrage von oder Bezugnahme auf Kontaktdaten.
Die Verkaufsprovision wird in diesem Fall auf folgender Grundlage berechnet:
→ https://verkaeuferportal.ebay.de/gebuehren-private-verkaeufer
→ https://pages.ebay.de/help/buy/transactions-outside-eBay.html
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Den AGB hast du bei deiner Anmeldung zugestimmt @deatheye* .
4. Verkäufer kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.
→ https://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#gebuehren