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Darf ein Käufer nur kaufen um die Ware zu prüfen?

Darf ein Käufer die Ware kaufen um danach sich eine Ausrede einfallen zu lassen, die Ware zurückgeben zu können. Mit der Aussage:"Überweisen Sie mir sofort das Geld zurück, der Artikel hat 4,75 Ampere und nicht 1,5 Ampere" (obwohl 4,75 Ampere viel besser sind als 1,5A) und er benutzt das Käuferschutzprogramm dazu.

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@doktor_moll

 

Zumindest diversen Forenbeiträgen ist es wirklich egal, wieviel Strom so ein Netzteil liefern Kann. Die Spannung muss stimmen.

 

Was aber auch schon kurotora sagte:

Du verkaufst einen Artikel mit einer ausgewiesenen Eigenschaft, die nicht zutrifft.

 

Da muss der Käufer nicht die "bessere Kröte" schlucken.

Hättest ja selbst mal die abgebildete Rückseite betrachten können.

 

Mit Mühe und Not (vergrößert und geschärft) kann ich da im Output 19V / 4,744A / 90W erkennen.

 

Diese Verrenkung muss ein Käufer aber nicht anstellen, sondern sich auf Deine Beschreibung verlassen können.

 

Nimms zurück und beschreibe etwas gewissenhafter.

 

Ich könnte auch Dein Samsung Tab kaufen und würde umgehend nach erhalt einen Fall eröffnen. Weil:

 

Artikelzustand:

Neu

 

Definition:

"Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. "

 

Du schreibst im Text aber:

"Erstklassiges Tablet nur wenige mal ausgepackt und getestet."

 

Also nicht mehr in ungeöffneter Originalverpackung.

Wieso packt man es eigentlich mehr als einmal zum Testen aus?

Mit nur einem Mini-Kratzerchen fliegt Dir der Verkauf um die Lampe. Haarspalter sind hier genug unterwegs.

 

Das hier wäre der korrekte Artikelzustand:

Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)

 

Definition:

"Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Ange­bot des Verkäufers".

 

Nachzulesen:

https://www.ebay.de/pages/help/sell/contextual/condition_1.html

 

Klar liest sich das dann nicht mehr so prickelnd und bringt vielleicht etwas weniger Geld ein.

 

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