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Verpflichtung DVBT2-Gerät bereitzustellen, um TV vor Kauf zu testen?

Per Preisvorschlag und -annahme habe ich einen älteren Philips-TV privat verkauft. Die Artikelbeschreibung inkl. technischen Angaben, insb. zur Konnektivität wurde anhand der Herstellernummer des Gerätes von ebay automatisch ergänzt, sodass alle wesentlichen Angaben für den Kauf vorlagen.
Der Käufer verlangt nun, dass ich einen DVBT-2 Receiver bereitstelle zum Überprüfen des Gerätes (per Abholung).
Ferner behauptet er, dass die Angabe, dass zum Betreiben des TV ein DVBT2 Receiver erforderlich ist, hätte mit in der Artikelbeschreibung genannt werden müssen. Es kenne sich ja nicht jeder mit den Technischen Angaben gem. Artikelbeschreibung aus. Dies sehe ich anders, da die Umstellung von DVBT auf den neuen Empfang hinreichend in unser beider Region bekannt ist und sich jeder Käufer zu den Funktionen des TV weitergehend hätte informieren können bevor.
Muss ich nun also einen extra Receiver zur Geräteüberprüfung bereitstellen, den ich selber nicht habe?

Danke für Eure Einschätzung!
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anlipton schrieb:
Per Preisvorschlag und -annahme habe ich einen älteren Philips-TV privat verkauft.
Die Artikelbeschreibung inkl. technischen Angaben, insb. zur Konnektivität wurde anhand der Herstellernummer des Gerätes von ebay automatisch ergänzt, sodass alle wesentlichen Angaben für den Kauf vorlagen.

Der Käufer verlangt nun, dass ich einen DVBT-2 Receiver bereitstelle zum Überprüfen des Gerätes (per Abholung).


Ferner behauptet er, dass die Angabe, dass zum Betreiben des TV ein DVBT2 Receiver erforderlich ist, hätte mit in der Artikelbeschreibung genannt werden müssen.

 

Es kenne sich ja nicht jeder mit den Technischen Angaben gem. Artikelbeschreibung aus.

 

Dies sehe ich anders, da die Umstellung von DVBT auf den neuen Empfang hinreichend in unser beider Region bekannt ist und sich jeder Käufer zu den Funktionen des TV weitergehend hätte informieren können bevor.


Muss ich nun also einen extra Receiver zur Geräteüberprüfung bereitstellen, den ich selber nicht habe?

Danke für Eure Einschätzung!


 

 

Hallo anlipton

Du bist nicht für das Unwissen deines Käufers zuständig.

 

Denn man benötigt nicht zwangslläufig einen DVB-T2 Receiver zum Betreiben eines TV Gerätes,

es sei denn man möchte explizid diese Sendenorm nutzen.

 

Ebensogut könnte man auch das TV Gerät per kabelanschluss betreiben und sofern du diesen nicht hast,

wirst du wohl kaum , nur um deinen Käufer zu befriedigen, dir einen kabelanschluss zulegen.

 

Ist das TV Gerät in Ordnung, sind die Anschlüsse Intakt, dann kann man das Gerät auch getrost mittels

DVD Player oder VHS Recorder testen, den hier bekommt man ja ebenso ein brauchbares Bild.

 

Es scheint fast, als wenn dein Käufer einen Grund sucht, um sich aus dem Kauf herauszumogeln...^^

Zu schnell geklickt, oder Gerät gefällt ihm/ihr jetzt doch nicht mehr, besseres TV Gerät gefunden usw.

 

Also du hast ein Intaktes Gerät angeboten und verkauft,

jetzt sollte der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommen und bezahlen.

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