22-08-2018 15:14
Hallo zusammen,
hier zunächst mein Fall,
ich habe in Ebay einen Mantel des Herstellers Dorothee Schumacher( neu mit Etikett, detaillierte Fotos waren beigefügt) angeboten.In der Beschreibung
habe ich diesen als Kurzmantel bezeichnet.Die Käuferin eine etwas ältere deutsche Schauspielerin,
hat mir nach Erhalt des Mantels)ein dreistes e-Mail geschrieben,
dass Sie die Rücknahme wünsche und sich von mir
betrogen fühle, da der Mantel Ihr nicht bis zu
Knie reiche.Zudem hat sie mit einem Anwalt gedroht.Nach einem weiteren sehr unfreundlichen Mail,
habe ich beschlossen,den Mantel nicht zurückzunehmen.
Dass eine Negativbewertung folgen würde nahm ich in Kauf.
Jetzt kommt der Hammer:
Diese Person hat den Mantel wiedereingestellt, und zwar als Kurzmantel.
ich habe mich bereits an ebay gewandt, denn der Grund meiner Negativbeurteilun. Die Bezeichnung Kurzmantel
hat diese Madame-Jingles jetzt auch benutzt.
ebay kann mir hier nicht helfen.
Was soll ich tun?
@caesarhund1000 schrieb:Hallo zusammen,
hier zunächst mein Fall,
ich habe in Ebay einen Mantel des Herstellers Dorothee Schumacher( neu mit Etikett, detaillierte Fotos waren beigefügt) angeboten.In der Beschreibung
habe ich diesen als Kurzmantel bezeichnet.Die Käuferin eine etwas ältere deutsche Schauspielerin,
hat mir nach Erhalt des Mantels)ein dreistes e-Mail geschrieben,
dass Sie die Rücknahme wünsche und sich von mir
betrogen fühle, da der Mantel Ihr nicht bis zu
Knie reiche.Zudem hat sie mit einem Anwalt gedroht.Nach einem weiteren sehr unfreundlichen Mail,
habe ich beschlossen,den Mantel nicht zurückzunehmen.
Dass eine Negativbewertung folgen würde nahm ich in Kauf.
Jetzt kommt der Hammer:
Diese Person hat den Mantel wiedereingestellt, und zwar als Kurzmantel.
ich habe mich bereits an ebay gewandt, denn der Grund meiner Negativbeurteilun. Die Bezeichnung Kurzmantel
hat diese Madame-Jingles jetzt auch benutzt.
ebay kann mir hier nicht helfen.
Was soll ich tun?
Servus @caesarhund1000
Wenn es Dir wichtig genug ist,
auf Unterlassung verklagen.
Dafür das Angebot der Dame abspeichern
und sie damit konfrontieren.
Bei der würde ich tatsächlich in Versuchung geraten,
das bis zum bitteren Ende durchzuziehen.
Sie verschleiert gegen die Grundsätze ihren Standort.
Sie "entleiht" Bilder.
Sie ist nicht zimperlich bei der BW-Abgabe
und wer weiß,
was ihr Standort hergibt bezüglich anderer Angebote....
@caesarhund1000
Hallo das steht hier.
https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/grundsatz-zum-professionellen-verkaufen-auf-ebay?... zum professionellen Verkaufen auf eBay#section10
Falschangabe des Artikelstandorts
Wenn ein Käufer einen Artikel kauft, erwartet er, dass dieser von dem im Angebot angegebenen Artikelstandort aus verschickt wird. Wenn Sie in Ihrem Angebot falsche, fehlerhafte, ungenaue oder irreführende Angaben zum Artikelstandort machen, kann dies zu Verwirrung hinsichtlich Lieferzeit und Versandkosten führen.
Empfohlen
Machen Sie daher stets korrekte Angaben zum Artikelstandort. Der Ort und das Land sollten zueinander passen. Beispiel:
Verboten
Falsche oder ungenaue Angaben zum Artikelstandort. Zum Beispiel „Deutschland” angeben, wenn der Artikel aus China verschickt wird.
Fehlerhafte, ungefähre oder irreführende Angaben zum Artikelstandort, z. B.:
Angabe eines anderen Artikelstandorts in der Artikelbeschreibung als im Feld „Artikelstandort”
Widersprüchliche Angaben in den Rücknahmebedingungen zum Artikelstandort, wodurch es zu Unklarheiten beim Käufer, unter anderem auch hinsichtlich der Höhe der Rücksendekosten, kommen könnte.