21-10-2014 10:33
Der Kaeufer begruendet seinen Ruecktrittswunsch damit, dass er sich das gleiche nun wo anders besorgt hat. Ist sein Gebot nicht bindend?
@heike-jacobs13 schrieb:Der Kaeufer begruendet seinen Ruecktrittswunsch damit, dass er sich das gleiche nun wo anders besorgt hat. Ist sein Gebot nicht bindend?
Ja, ein Gebot ist i.d.R. bindend.
Aber: wie willst Du im Ernstfall dafür sorgen, dass der Käufer seinen Part vom bestehenden Kaufvertrag erfüllt? Dazu bedarf es, wenn es hart auf hart kommt, anwaltliche Hilfe. Lohnt alles nicht.
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Du bietest deinem Käufer den Transaktionsabbruch an, den er unbedingt bestätigen muss, ansonsten bekommst du deine Provision nicht wieder.
- Du meldest einen nicht bezahlten Artikel und arbeitest folgende Tapete ab:
- Fall nach vier Tagen schließen
- Die Mail mit dem Rücktrittswunsch gut aufheben
- Bieter auf die Bietersperrliste
- Bieter mit zwei oder mehr Verwarnungen vom Kauf in deinen Einstellungen ausschließen
Danach kannst du in beiden Fällen den Artikel erneut einstellen.
Der Artikel ist ja noch gar nicht verkauft
Dann kannst du entweder sein Gebot streichen - wenn du das willst. Oder dieses Ansinnen ablehnen und der Käufer muss selbst zusehen, wie er aus dieser Nummer kommt.
Ich würde sein Gebot streichen und auf seriöse Bieter warten. Die Bietersperrliste würde ich dennoch bedienen.