04-08-2016 21:44
Ich habe am 14.6.2016 eine gebrauchte Ware verkauft und per 4.8. öffnete er eine Rückgabe der Ware weil angeblich der Verschluss deffekt sei. Wer übernimmt dann die Rücksendekosten? Oder soll ich dem Käufer schreiben daß er die Ware in den Müll werfen soll und muß ich ihm den Preis der Ware überhaupt erstatten? Sind Gewährleistungsansprüche bei gebrauchter Ware 1 Jahr?