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Ist das rechtlich richtig? - Muss ich Rückabwicklung zustimmen?

Hallo - Guten Morgen.

Ich habe ein kleines Problem mit einem Käufer. Vor kurzem habe ich als gewerblicher Verkäufer eine Packung teuere Edelstahl-Schrauben eines deutschen Markenherstellers verkauft. 

Der Käufer hat sich nun bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass er die Schrauben an mich zurücksenden wird und volle Rückerstattung wünscht.

Die Schrauben würden nicht in Porenbeton halten. Er hätte die Packung geöffnet, sich einige Schrauben rausgenommen und ausprobiert. Rückforderung  begründet er damit, dass die Schrauben die gewünschte Eigenschaft nicht aufweist.

Daraufhin habe ich ihm umgehend den ZULASSUNGSBESCHEID und das PRÜFZEUGNIS über den Einsatz dieser Schrauben in Porenbeton zugesandt.

Prompte Rückantwort des Käufers:

"Nichts desto Trotz - ich fahre jetzt erst mal in Urlaub und sende Ihnen nächste Woche die geöffnete Packung zurück."

Muss ich die Angelegenheit jetzt wirklich so hinnehmen?

Also Schrauben annehmen und Rückerstattung leisten ?

Wahrscheinlich auch noch Rückversand?

 

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