25-07-2014 21:33
Hallo,habe ein Angebot vorzeitig beendet und der Höchstbietende möchte, da ich den Artikel nicht für 1,50€ verkaufen will ,eine Vergleichszahlung haben. Er hat mir angeboten
:" 1.Sie bezahlen 100€ zum Ausgleich der streitigen Forderung 2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt"
ist diese Vergleichserklärung über das ebay Nachrichtensystem rechtsverbindlich? und ich habe danach nichts mehr zu befürchten?
vielleicht hatte ja jemand mal einen ähnlichen fall oder kennt sich mit der Rechtslage aus.
vielen dank im Voraus