04-07-2014 22:00
Habe einen Radhelm verkauft, Käufer hat mich dann kontaktiert, daß dieser Helm angeblich "zerstört"ist,unbrauchbar etc. bei ihm angekommen ist. Daraufhin setzte ich mich mit dem Käufer per Mail sofort in Verbindung, bot ihm an, mir den Helm zurückzusenden, danach würde ich ihm seine Kosten unverzüglich zurückerstatten plus Retourekosten, dafür benötigte ich aber seine Bankverbindung. Habe mich auch in aller Form entschuldigt, obwohl mir das alles ein Rätsel ist. Heute kam von ihm eine Nachricht: o-ton:Ich werde Ihnen bestimmt nicht meine Bankverbindung mitteilen, ich verbuche das als Lehrgeld und er muss sich noch überlegen, wie er mich bewerten wird.
Soll ich den Käufer noch einmal kontaktieren (was meiner Meinung wenig Sinn macht)?Kann ich mich gegen eine schlechte Bewertung wehren , wenn ich überhaupt nich weis, was da passiert ist?