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Käufer zahlt in Teilbeträgen

Anonymous
Nicht anwendbar

Am 31.05.2017 endete eine Auktion von mir. Es gab etwas Probleme mit dem Käufer da er erst nur eine Packstation Adresse angab, wohin ich ein Einschreiben nicht hinschicken kann. Etwas später gab er dann eine Postfach Adresse an.

 

Heute trug er bei Ebay ein, dass er die Zahlung geschickt hätte. Am Nachmittag hatte ich einen kleinen Betrag auf dem Konto der stark vom ersteigerten Preis abweicht. Ich schrieb ihn an und er antwortete auch schnell und zwar damit: " danke für die Rückmeldung. 3 weitere sind unterwegs! Von dem Einschreiben bitte die Trackingnummer durchgeben!" Ich teilte dem Käufer mit, dass ich erst versende wenn der Gesamtbetrag auf meinem Konto eintrifft.

 

Nun meine Frage: Muss ich die Zahlung des ersteigerten Artikels in Teilbeträgen akzeptieren? Ich weiß ja nicht, wann die 3 weiteren Teilbeträge eintreffen. Es gab auch keine Absprache das ich "Ratenzahlung" akzeptiere.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@Anonymous schrieb:

Am 31.05.2017 endete eine Auktion von mir. Es gab etwas Probleme mit dem Käufer da er erst nur eine Packstation Adresse angab, wohin ich ein Einschreiben nicht hinschicken kann. Etwas später gab er dann eine Postfach Adresse an.

 

Heute trug er bei Ebay ein, dass er die Zahlung geschickt hätte. Am Nachmittag hatte ich einen kleinen Betrag auf dem Konto der stark vom ersteigerten Preis abweicht. Ich schrieb ihn an und er antwortete auch schnell und zwar damit: " danke für die Rückmeldung. 3 weitere sind unterwegs! Von dem Einschreiben bitte die Trackingnummer durchgeben!" Ich teilte dem Käufer mit, dass ich erst versende wenn der Gesamtbetrag auf meinem Konto eintrifft.

 

Nun meine Frage: Muss ich die Zahlung des ersteigerten Artikels in Teilbeträgen akzeptieren? Ich weiß ja nicht, wann die 3 weiteren Teilbeträge eintreffen. Es gab auch keine Absprache das ich "Ratenzahlung" akzeptiere.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 


@Anonymous

Akzeptieren vielleicht nicht, aber auch nicht grundlos verweigern.

Solange der Gesamtbetrag innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist

eintrifft, kann es Dir doch egal sein, ob der Käufer mit einer einzigen

Überweisung oder mehreren bezahlt. Vielleicht erklärt Dir der Käufer

auch noch, welchem Zweck diese seltsame Zahlungsweise dienen soll.

 

Du hast ihm ja bereits mitgeteilt, daß Du erst versenden wirst, wenn der

Gesamtbetrag vollständig bezahlt ist. Was noch?

 

 

Antworten (2)

Antworten (2)


@Anonymous schrieb:

Am 31.05.2017 endete eine Auktion von mir. Es gab etwas Probleme mit dem Käufer da er erst nur eine Packstation Adresse angab, wohin ich ein Einschreiben nicht hinschicken kann. Etwas später gab er dann eine Postfach Adresse an.

 

Heute trug er bei Ebay ein, dass er die Zahlung geschickt hätte. Am Nachmittag hatte ich einen kleinen Betrag auf dem Konto der stark vom ersteigerten Preis abweicht. Ich schrieb ihn an und er antwortete auch schnell und zwar damit: " danke für die Rückmeldung. 3 weitere sind unterwegs! Von dem Einschreiben bitte die Trackingnummer durchgeben!" Ich teilte dem Käufer mit, dass ich erst versende wenn der Gesamtbetrag auf meinem Konto eintrifft.

 

Nun meine Frage: Muss ich die Zahlung des ersteigerten Artikels in Teilbeträgen akzeptieren? Ich weiß ja nicht, wann die 3 weiteren Teilbeträge eintreffen. Es gab auch keine Absprache das ich "Ratenzahlung" akzeptiere.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 


@Anonymous

auch durch den Nichtzahlerfall wird der Kaufvertrag nicht ungültig - diesen kannst Du erst auflösen, wenn Du dem Käufer eine angemessene, klar datierte Frist gesetzt hast, bis wann die Zahlung eingegangen sein muss und wenn er diese nicht erfüllt

wenn Du nach 7 Tagen den Fall eröffnest (was ich persönlich auch zu früh empfinde), wäre das der 12.06. - Feiertage und Wochenenden zählen ja nicht mit ... dann müßtest Du eine angemessene Frist setzen - wäre bei mir z.B. der 23.06.2017 - bis wann das Geld (also der Gesamtbetrag) auf Konto xy wertgestellt sein muss und erst wenn das nicht erfüllt wäre, könnte der Kaufvertrag nichtig werden

nochwas: Du schreibst, Du versendest "versichert" - darauf darf der Käufer sich auch verlassen  ... allerdings ist die Eintrittskarte in einem normalen Einschreiben NICHT versichert, da ein Übergabe-Einschreiben höchstens bis 25 Euro behaftet ist - ergo gibt's da gar nichts im Verlustfall ... Du solltest da auf jeden Fall per Wertbrief versenden und die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen

>>Es gab auch keine Absprache das ich "Ratenzahlung" akzeptiere.

 

und es könnten je nach Konteninhaber / Bank (nicht bei Dir) u.U. auch zusätzliche Überweisungsgebühren durch diese Ratenzahlungen anfallen.

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