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Versehentlich Artikel für 1 Euro Sofortkauf anstatt Auktion eingestellt

a.k.31
In den Startlöchern

Hallo,

 

ich habe heute versehentlich einen Artikel für 1€ Sofortkauf und nicht als Auktion eingestellt. Der Artikel wurde leider auch schnell verkauft. Als ich den Fehler bemerkt habe, habe ich sofort den Käufer angeschrieben und ihm erklärt, daß ich den Artikel versehentlich als Sofortkauf und nicht als Auktion eingestellt habe. In der Nachricht habe ich mich auf § 119 BGB berufen und folgendes geschrieben:

 

"Hiermit fechte ich mein Angebot vom 18.01.2015 , eBay Art. Nr. ... gemäß § 119 BGB an. Mir ist gerade eben aufgefallen, daß ich versehentlich die "Sofort-Kaufen" Option angeklickt hatte.

Ich wollte den Artikel eigentlich im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist damit nichtig.

Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde.(ggf.: Ihre Zahlung erstatte ich selbstverständlich umgehend in voller Höhe zurück. Oder: Die Zahlung des Kaufpreis erübrigt sich selbstverständlich.)

Ich werde Sie über das eBay-System bitten, die Transaktion einvernehmlich abzubrechen und und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem zustimmen. Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen."

 

 

 

 

Den Betrag habe ich per PayPal an den Käufer zurückerstattet. Das Angeboten die Transaktion abzubrechen wurde von dem Käufer jedoch abgelehnt.

 

Kann mir jemand sagen, was ich jetzt tun muss?

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Moin,

 

was Du jetzt tun musst?

 

M.E. erstmal nichts. Du hast Deinen Irrtum erklärt und wenn der Käufer trotzdem auf Lieferung besteht, dann darf er gerne auf zivilrechtlichem Weg sein Glück versuchen. Dann kann man immer noch einen Rechtsanwalt einschalten. Aber das wird wohl nicht so weit kommen.

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