04-04-2017 10:40
Es wurde von mir ordentlich verpackt mit Luftpolsterfolie etc.. Der Käufer sagt äußerlich habe das Paket keine Beschädigungen gezeigt.
Muss ich das Ganze zurücknehmen und kann ich mich dann an Hermes wenden oder muss der Käufer das machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo @stern-reiter
man kann es von hier ganz schwer beurteilen. Als ich schon den Reiter mit Deiner Frage geöffnet habe, ist mir der Gedanke gekommen, was ein Käufer behaupten würde, der ein offensichtlich beschädigtes Paket angenommen hat und dem dann bewusst wird, dass er danach keinen Versandschaden mehr melden kann.
Würde er sagen, dass der Karton schon beschädigt war, oder würde er sagen, nur der Inhalt ist kaputt?
Ich würde wohl in einem solchen Fall erstmal ein bisschen schleimen und mich entschuldigen und ihn bitten, Fotos vom Karton und dem Artikel zu machen - zumindest wenn ich fest davon überzeugt bin, dass eigentlich nichts hätte schief gehen dürfen beim Versand.
Falls ich allerdings beim zukleben schon gedacht hab, na hoffentlich geht das gut und dann nicht wirklich überrascht war, als die Meldung des Versandschadens kam, dann würde ich dem Käufer die Mühe ersparen, mich über meine eigene Faulheit ärgern, den Artikel nicht anständig verpackt zu haben, den Käufer bitten, das Teil fachgerecht zu entsorgen und ihm sämtliche Kosten erstatten.
Moin @stern-reiter,
da das Paket keine äußerlichen Beschädigungen aufweist, wirst du bei Hermes auf Granait beißen. Liegt wohl an deinen Verpackungskünsten.
Erstatte dem Käufer sämtliche Kosten und auch für den Rückversand bevor er über paypal einen Konflikt eröffnet.
Ich weiß nicht, woher dieses unsägliche Gerücht stammt, man müsse Ware so verpacken, dass sie im Paket einen Sturz von 1 Meter heillos überstehen kann, da andernfalls der Versanddienstleister nicht in Haftung genommen werden könne. Auch ist es nicht zutreffend, dass im Falle einer nicht äußerlich ersichtlichen Beschädigung der Versanddienstleister ebenfalls nicht in die Pflicht genommen werden könne. Allerdings ist es erforderlich, dies im letzteren Falle innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung zu tun, da andernfalls eine Beweislastumkehr eintritt.
Ob die Verpackung nun letztlich den Verpackungsbedingungen von Hermes entsprochen hat, muss der Fragesteller hier selber überprüfen:
https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/verpackungsrichtlinien
1 m ist in etwa die Fallhöhe wenn dir ein Paket aus den Händen rutscht.
Wenn ein Packerl äußerlich unbeschädigt ist, kann eigentlich nur eine ungenügende Verpackung daran Schuld sein.
Viele Versender denken auch nicht daran, dass das Packerl es aushalten muß zu unterst in einem Stapel zu liegen. Da kommt manchmal einiges an Gewicht zusammen.
Hermes bezieht die von dir verlinkte Verpackungsrichtlinie in die AGB mit ein.
1.2 Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
4. Bedingungsgerechte Sendungen
4.2.3 Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist,
6. Haftung
6.3 Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen, und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Die besonderen Haftungsminderungs- bzw. Haftungsausschlussgründe nach §§ 425 Abs. 2, 426 und 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Artikel 17 CMR bleiben hiervon unberührt.
https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/agb
https://dejure.org/gesetze/HGB/425.html
https://dejure.org/gesetze/HGB/426.html
https://dejure.org/gesetze/HGB/427.html
@*catdog64*
Ich sage ja nicht, dass der Absender keinerlei Sorgfalt walten lassen muss, nur kann sich der Versanddienstleister keinesfalls auf die hier plakatierten Maßstäbe berufen.
@mooshummel85
Mit diesen Leitwerten kannst du ggf. einen Hersteller von Verpackungsmaterial oder ein Profiversandunternehmen rechtlich belangen - in der hier disktutierten Frage aber sind sie fehl am Platz. Mir kam mal solch ein Haftungsfall unter - da setzte das Gericht (zu Recht !!!) lediglich eine "übliche Sorgfaltspflicht an, wie sie von einem gewöhnlichen Verbraucher in der Regel" erwartet werden kann. Und ein solcher braucht sich sicherlich nicht um deine DIN ISO Normen kümmern. Auch da hatte der Versanddienstleister versucht, sich auf eine per AGB bedingte "atombombensichere" Verpackung zu berufen (ich glaube, das war damals DHL).
Und dir ist auch klar, dass es hier um Hermes geht und nicht um DPD?
@*catdog64*
Auf den konkreten Fall des TE beziehe ich mich dabei durchaus, denn es stünde sehr wohl zu Debatte, wie der Hersteller seine Ware als ausreichend für einen Versand verpackt betrachtet hat, wenn es um die (rechtliche) Prüfung geht, ob der Käufer seiner Sorgfaltspflicht hinreichend nachgekommen ist, da er andernfalls eine überraschende Klausel einreden kann, wenn von ihm per AGB eine Verpackung verlangt würde, die er nach den Maßstäben seiner bzw. der allgemeinen (Lebens-)Erfahrung (und dazu gehört nunmal auch die Art und Weise, wie der Hersteller die Ware originalverpackt hat) nicht erwarten brauchte. Typische (und nicht selten rechtsanhängige) Fälle hierzu sind z. B. Retouren aus Widerrufen oder Reklamationen, die bei der Rücksendung auf dem Versandweg beschädigt wurden, der Käufer dabei jedoch einfach nur die gleiche Verpackung des Verkäufers verwendet hat, es sei denn, dass diese ganz offensichtlich und nach allgemeiner Lebenserfahrung unzureichend war.
Ab davon besagt die "ausreichende Innenverpackung" der Hermes-AGB nicht, dass dies in Form einer Karton-in-Karton-Lösung geschehen muss. Es ist also im Einzelfall zu ermitteln, wie der Auftraggeber das "ausreichend" verstehen durfte. Und auch hier würde die "allgemeine Lebenserfahrung" anzusetzen sein, dahingehend, wann ein durchschnittlicher Verbraucher davon ausgehen darf, ausreichend verpackt zu haben.
Bei solchen Geräten ist eine Karton in Karton- Verpackung ratsam.
Lass dir Fotos von der Beschädigung schicken und schildern was genau ist.
Ansonsten wie die anderen Foris!
Biete innerhalb Deutschlands lieber kein paypal an, aber verpacke so, dass der Karton von 1 Meter Höhe fallen kann, ohne dass was kaputt geht!
Falls äußerlich nichts sichtbar ist, wurde der Inhalt/Artikel nicht ordentlich verpackt...
Der Inhalt sollte fest verpackt sein...
Du kannst dich gerne an Hermes wenden...