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Verkauf gebrauchter Puzzles

Hallo!

Ich löse gerade meine Puzzle-Sammlung auf und biete sowohl neue als auch gebrauchte Puzzles an.

Da ich aber aus Zeit- und Platzgründen die gebrauchten Puzzles nicht mehr selber gelegt oder gezählt habe und daher die

Vollständigkeit nicht garantieren kann, erwähne ich dies in der Angebotsbeschreibung deutlich (in dicker roter Schrift).

 

Ich habe nun den Fall, dass bei einem Käufer, der mehrere Puzzles gekauft hat, leider auch bei zweien jeweils 1 Puzzle-Teil fehlt.

Ich habe ihn freundlich darauf hin gewiesen, dass er damit hätte rechnen müssen und auf meine Artikelbeschreibung verwiesen, wo ich oben Genanntes aufgeführt habe.

Er drohte mit mir negativer Bewertung, wenn ich ihm den Kaufpreis nicht erstatte.

Aus Kulanz hätte ich ggf. etwas erstattet, aber nicht unter Drohung.

Jetzt hat er natürlich einen Fall geöffnet.

 

Meiner Meinung ist der Artikel jedoch "wie beschrieben", da ich niemals die Vollständigkeit garantiert habe, sondern von vornherein ehrlich darauf hingewiesen habe, dass das Puzzle nicht komplett sein könnte.

 

Wie ist in einem solchen Fall die Vorgehensweise von eBay / Paypal????

Ich meine, ich habe doch im Vorfeld alles getan, was mir möglich war und die möglichen Mängel offen dargelegt.

Werde ich den Kaufpreis nun erstatten müssen????

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Sagen wir mal so: Du bist zwar im Recht, aber es bringt Dir nichts. Es ist bitter, ungerecht, aber unklug, nicht zu erstatten, weil der Käufer am längeren Hebel sitzt und Dir eine negative Bewertung reinbrummt, gegen die Du m.E. nichts machen kannst.

Ich glaube: dergleichen Dinge kommen vor, und man darf sich deshalb nicht fertigmachen sondern muß versuchen, es möglichst locker hinzunehmen. Ich nenne das heimlich: Sich eine gute Bewertung erkaufen.

Ich würde Dir raten, die Puzzles, da Du ja viele hast und daher interessant bist (für mich beispielsweise...), bei ebay - Kleinanzeigen anzubieten. Da gibt es das Bewertungsprinzip nicht, und Du bist nicht so ausgeliefert - das wissen Käufer und Verkäufer und akzeptieren es.

 Wenn die Käufer ausdrücklich damit einverstanden sind, das unvollständige Puzzles dabei sind, so müssen sie das auch tragen, wenns mal so ist. Deshalb bist Du noch lange kein unseriöser Verkäufer.

Nur Mut weiterhin, nicht alles geht schief!

LG

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