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Widerrufsrecht und Stoffe auf Mass geschnitten

Hallo!

 

Ich brauche Hilfe: ich bin gewerblicher Verkaufer und wenn ich Stoffe auf Mass (nach Wunsch des Kauefers) verkaufe, dann muss ich unbedingt Rucknahme/Widerrufsrecht anbieten? Meine Kauefer missbrauchen immer oefter dieses Recht  und ich bleibe mit vielen Stoffresten, die ich kaum weiter verkaufen kann.

 

Zweite Frage: Ich habe einen Stoff verkauft und verschickt. Der Kaufer hat aber den Stoff inerhalb von 9 Tagen bei der Post nicht abgeholt. Jetzt wuenscht er Gelderstattung. Meine Frage ist, wenn ich alles richtig gemacht habe und bei dem Widerruf der Kunde den Versand bezahlen muss, muss ich jetzt den ganzen Betrag (Geld fuer den Stoff + Gteld fuer den Versand) dem Kunden erstatten?

 

Ich waere sehr dankbar fuer jede Antwort.

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Hi 😃


Ich meine, so einfach ist das gar nicht zu sagen.

Ja, für Kunden spezifisch erstellte/gefertigte Waren können vom Widerruf ausgeschlossen sein, aber hierbei gilt ne Art Prüfungsschema, das indirekt vom BGH auf den Weg gebracht worden ist, als ein Fall wegen eines zusammengestellten PC bei ihnen landete.

 

1. Frage dabei, ob das verkaufte Teil wieder in seinen ursprünglichen Zustand (oder in seine Komponenten) ohne Wahnsinnsaufwand zurückgesetzt werden kann.

Bei Stoffen müßig. An den Stoffballen bekommst du das Teil nicht zurück

 

2. Frage dabei, ob die Ware nach der Rücknahme wirtschaftlich wertlos ist. Also mit anderen Worten: Muss ich sie wegwerfen, kann ich sie noch ggf. verbilligt veräußern oder nicht.

Und ein "Minderungsrecht" bleibt einem ja ohnehin (Stichtwort "Wertminderung").

 

Ich würde mich da ehrlich gesagt beraten lassen. IHK oder RA. Nicht dass irgendein Mitbewerber noch meint, dein Vorgehen bei Widerruf bzw. deine Hinweise seien wettbewerbswidrig.

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