abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Dürfen Verkäufer Waren anbieten die sich nicht in ihrem Besitz befinden?

Er hat es sogar schon als versendet markiert. Und wie kann ich diesen Verkäufer bei ebay melden.?

Gesamtes Thema betrachten

@l.i.l.u.169

 

Die AGB  von Ebay besagen in den allgemeine Bestimmungen, §6 Abs.10 hierzu folgendes:

 

"Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten."

 

Ausnahmen mit einer verlängerten Lieferzeit bis 30 Tage beziehen sich im allgemeinen auf Vorabverkaufsangebote, oder Sonderanfertigungen, wie beispielsweise Möbel.....

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder