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Kann ich per Paypal zahlen wenn der Verkäufer kein Paypalkonto hat?

Kann ich vei einem Kauf von meinem PP-Konto überweisen obwohl der Verkäufer kein PP-Konto hat?

 

Bei einem neg. Kauferlebnis mit anschließender Fallmeldung wurde ich darauf hingewiesen, das mein Kauf nicht abgesichert ist, da ich nicht per PP gezahlt habe.

Leider war nur Überweisung angegeben.

Habe jetzt gehört es soll trotzdem gehen meine Frage ist nun wie funktiuniert das.

 

 

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Paypal darf sich ja mit deiner Erlaubnis bei deinem Girokonto bzw deiner Kreditkarte bedienen, in den PayPal AGB steht nicht, dass der "Driite" auch ein Paypal-Konto haben muss:

 

3.10 Einzugsverfahren. Sie können einem Dritten (z.B. einem Händler oder einer App eines Händlers) gegenüber die Ermächtigung erteilen, direkt von Ihrem PayPal-Konto Zahlungen einzuziehen. Rückerstattungen auf eBay über PayPal, die Sie als Händler auf eBay tätigen, können ebenfalls im Einzugsverfahren von PayPal abgewickelt werden.

Sie können einem Dritten (z.B. einem Händler) auch im Rahmen der Verwendung standortbezogener Dienste die Ermächtigung erteilen, direkt von Ihrem PayPal-Konto Zahlungen einzuziehen. Wenn Sie im Rahmen der Verwendung standortbezogener Dienste einen Dritten berechtigen, so kann PayPal nach eigenem Ermessen den Gesamtbetrag begrenzen, den der Dritte während eines bestimmten Zeitraums von Ihrem PayPal-Konto einziehen darf.

Sie weisen uns in diesem Fall an, dem Dritten die angeforderten Beträge von Ihrem PayPal-Konto zur Verfügung zu stellen. Dies gilt so lange, bis Sie Ihre Vereinbarung mit dem Dritten kündigen. PayPal ist nicht verpflichtet, den Einzug des Dritten daraufhin zu prüfen, ob er mit der Ihnen getroffenen Vereinbarung übereinstimmt.

In Ihrem PayPal-Konto können Sie sehen, mit welchen Dritten Sie das Einzugsverfahren vereinbart haben. Wir benachrichtigen Sie jedoch nicht im Voraus über Zahlungen, die per Einzugsverfahren erfolgen. Sie können eine solche Vorabbenachrichtigung aber vom jeweiligen Händler einfordern. Sofern der Einzug durch einen Dritten eine Währungsumrechnung erfordert, fällt die zum Zeitpunkt des Einzugs geltende Wechselkursgebühr an. Die Umrechnung wird zum jeweils aktuellen Wechselkurs ausgeführt, so dass bei wiederholten Zahlungen unterschiedliche Wechselkurse gelten können.

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